Ihre Cookie-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ihre Cookie-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!
1311

Technische Regel für Arbeitsstätten – ASR

Autoren
OldBo
13.07.2010
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV - 2004) genauer beschrieben. Die Arbeitsstätten-Richtlinien in der Verordnung müssen im Jahre 2010 erneuert werden.
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV - 2004) genauer beschrieben. Die Arbeitsstätten-Richtlinien in der Verordnung müssen im Jahre 2010 erneuert werden.

Die ASR werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Verpflichtung zur Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen ergibt sich aus § 6 Arbeitsschutzgesetz.

Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - April 2007
  • ASR A1.7 Türen und Tore - November 2009
  • ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan - August 2007
  • ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme - Mai 2009
  • ASR A3.5 Raumtemperatur - Juni 2010
  • ASR A4.4 Unterkünfte - Juni 2010

Diese Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Die Erstellung der ASR erfolgt durch einen pluralistisch zusammengesetzten Ausschuss für Arbeitsstätten, dem Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Wissenschaft, Behörden und Unfallversicherungsträgern angehören.

Arbeitsstätten-Richtlinien
Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien gelten weiter, jedoch nicht länger als sechs Jahre nach Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV - 2004) und werden in dieser Zeit in zwangloser Folge durch die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ersetzt. Bis dahin können die alten Arbeitsstätten-Richtlinien als Orientierung zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung herangezogen werden. Bedingt durch die veränderte Struktur der Verordnung ist jedoch der direkte Bezug zwischen Paragraph und alter Arbeitsstätten-Richtlinie nicht mehr gegeben. Die in den einzelnen Arbeitsstätten-Richtlinien aufgeführten Verweise beziehen sich ausschließlich auf die alte Arbeitsstättenverordnung. Darin enthaltene Bezüge zu 

Arbeitsstätten-Richtlinie

  • ASR 5 - Lüftung
  • ASR 7/1 - Sichtverbindung nach außen
  • ASR 7/3 - Künstliche Beleuchtung
  • ASR 8/1 - Fußböden
  • ASR 8/4 - Lichtdurchlässige Wände
  • ASR 8/5 - Nicht durchtrittsichere Dächer
  • ASR 12/1-3 - Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände
  • ASR 13/1,2 - Feuerlöscheinrichtungen
  • ASR 18/1-3 - Fahrtreppen und Fahrsteige
  • ASR 20 - Steigeisengänge und Steigleitern
  • ASR 25/1 - Sitzgelegenheiten
  • ASR 29/1-4 - Pausenräume
  • ASR 31 - Liegeräume
  • ASR 34/1-5 - Umkleideräume
  • ASR 35/1-4 - Waschräume
  • ASR 35/5 - Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen  
  • ASR 37/1 - Toilettenräume
  • ASR 38/2 - Sanitätsräume
  • ASR 39/1,3 - Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • ASR 41/3 - Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien  
  • ASR 45/1-6 - Tagesunterkünfte auf Baustellen
  • ASR 47/1-3,5 - Waschräume für Baustellen
  • ASR 48/1,2 - Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen
Weitere Funktionen
Aktuelle Forenbeiträge
nevs77 schrieb: Hier wird ja an vielen Stellen darauf hingewiesen, dass der hydraulische Abgleich nur die Ausgangsbasis ist und der sich anschließende thermische Abgleich wesentlich wichtiger ist. Für mich auch nachvollziehbar,...
Nombre schrieb: Hallo zusammen, Wir haben einen spartherm lungo gekauft und hab ihn auch selbst angeschlossen. Kaminkehrer war da alles inspiziert, alles okay! Super. Da ich schon vorher 8 Jahre lang in meiner alten...
Gebäudetechniker SHK (m/w/d)
ConSoft, gegründet 1983, gehört heute mit 30 Mitarbeitern zu den beständigen Arbeitgebern in der Gebäudetechnik und gestaltet durch Programme, Sensorik und IoT-Lösungen die digitale Zukunft rund um das Gebäude. Unser Ziel ist es, die beste Unterstützung für die Umwelt schonende Gebäudebeheizung zu liefern. Sind Sie bereit mit uns den nächsten Schritt zu gehen?
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
 
Lüftungs- und Klimatechnik vom Produkt zum System
SHKwissen nutzen
Wissensbereiche
Website-Statistik