Die Bezeichnung
RAL geht auf den bereits 1925 gegründeten „Reichsausschuss für Lieferbedingungen“ zurück, der auf Initiative der deutschen Industrie erstmalig Maßnahmen zur Vereinheitlichung und Präzisierung von technischen Lieferbedingungen und zur Verleihung von überwachten Gütezeichen festgelegt hat. Das
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. ist heute für die Anerkennung von
RAL Güteteichen zuständig.
Das RAL Gütezeichen für Solarenergieanlagen von RAL Güteschutz Solar (RAL-GZ 966) wird seit 2005 vergeben und verschafft Bauherren die Sicherheit, ihre Solaranlage nach der guten fachlichen Praxis ausgeschrieben, und einen Rechtsanspruch auf eine korrekte Ausführung und Dokumentation gerichtsfest formuliert zu haben.
Das Gütezeichen für Solarenergieanlagen RAL GZ 966 wird vergeben in den Kategorien:
Photovoltaik (P)
- P 1 Komponenten
- P 2 Planung
- P 3 Ausführung
- P 4 Service / Betrieb
Solarthermie (S)
- S 1 Komponenten
- S 2 Planung
- S 3 Ausführung
- S 4 Service / Betrieb
Die Verleihung erfolgt nach Prüfung der Antragsteller auf Übereinstimmung von Produkten und Dokumentationen mit einem detaillierten, auf den anerkannten Regeln der Technik und der guten fachlichen Praxis basierendem Regelwerk (RAL GZ 966 Vergaberichtlinien).
Zertifizierte Inhaber des RAL Gütezeichens Solar sind in einer einsehbaren Liste der Mitgliedsunternehmen eingetragen.
Sonnenkollektoren-Umweltprüfzeichen RAL UZ- 73 (Blauer Engel)
Ähnliche Gütezeichen in der Europäischen Union
Ein Gütezeichen mit einem ähnlichen inhaltlichen Anliegen wird in Österreich schon seit 2003 für solarthermische Anlagen von dem Fachverband Austria Solar vergeben. Die technisch ähnlichen Vergaberichtlinien und die Liste der Gütesiegelinhaber sind im Internet einsehbar.