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Sonnenkollektoren-Umweltprüfzeichen RAL UZ- 73 (Blauer Engel)

Autoren
OldBo
22.11.2010
Das Umweltprüfzeichen RAL UZ-73 (Blauer Engel für Sonnenkollektoren) wird von der RAL gGmbH für Sonnenkollektoren nach DIN EN 12975 verliehen, für die die erforderlichen Nachweise geprüft und hinterlegt sind.
Blauer Engel - Sonnenkollektoren (RAL-UZ 73)
 Blauer Engel - Sonnenkollektoren (RAL-UZ 73)
Quelle: RAL gGmbH
Umweltzeichen "Blauer  Engel"
 Umweltzeichen "Blauer Engel"
Quelle: RAL gGmbH

Das Umweltprüfzeichen RAL UZ-73 (Blauer Engel für Sonnenkollektoren) wird von der RAL gGmbH für Sonnenkollektoren nach DIN EN 12975 verliehen, für die die erforderlichen Nachweise geprüft und hinterlegt sind.

Das Umweltzeichen „Blauer  Engel“ ist die erste und älteste umweltschutzbezogene Kennzeichnung der Welt für Produkte und Dienstleistungen. Er wurde 1978 auf Initiative des Bundesministers des Inneren und durch den Beschluss der Umweltminister des Bundes und der Länder ins Leben gerufen. Er ist ein Instrument der Umweltpolitik, mit dem auf freiwilliger Basis die positiven Eigenschaften von Angeboten gekennzeichnet werden können.

Anforderungen und Nachweise

  • Der jährliche Kollektorertrag (Jahresenergieertrag), bezogen auf eine Anlage  mit einem solaren Deckungsanteil von 40%, muss mindestens 525 kWh /m² betragen. Der Nachweis wird von zertifizierten Prüfinstituten ausgestellt und gilt für dort geprüfte Kollektoren unter genau definierten Prüfbedingungen, die vom normalen Anlagenbetrieb abweichen.
  • In den Kollektoren dürfen als Wärmeträger keine halogenierten Kohlenwasserstoffe, wassergefährdenden-, Gefahr- und umweltgefährliche Stoffe entsprechend der geltenden Ordnungen und Definitionen eingesetzt werden.
  • Die eingesetzten Dämmstoffe dürfen nicht unter Einsatz halogenierter Kohlenwasserstoffe hergestellt sein. Die Dämmstoffe dürfen bei Stagnationstemperaturen keine definierten gefährlichen und umweltgefährlichen Ausgasungen verursachen.
  • Die in den Kollektoren eingesetzten Materialien erfüllen die Anforderungen der DIN EN 12975.
  • Die Zeichennehmer verpflichten sich zur Rücknahme und Wiederverwendung der Kollektoren und eingesetzten Materialien
  • Der Zeichennehmer informiert über die Sicherheitsbedingungen im Umgang mit dem eingesetzten Wärmeträger und über das für den Absorber verwendete Beschichtungsverfahren.

Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen wird mit dem Antragsteller ein Zeichennehmernutzungsvertrag abgeschlossen, der zum Führen des Blauen Engels für Sonnenkollektoren berechtigt. Die berechtigten Firmen sind in einer öffentlich einsehbaren Liste eingetragen.

Vergabekriterien RAL UZ -73- Bedeutung im Marktanreizprogramm MAP

Die Erfüllung der Vergabekriterien des Umweltzeichens RAL UZ- 73 sind eine Fördervoraussetzung für die Förderung von Sonnenkollektoren im Marktanreizprogramm MAP. Die Richtlinien zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010 verlangen für förderfähige Sonnenkollektoren neben anderen Kriterien eine Herstellererklärung, die die Einhaltung der Vergabekriterien des Umweltzeichens RAL UZ-73 (Stand 2004) bestätigt.

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