Ihre Cookie-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ihre Cookie-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
06.12.2019
Der gebührenpflichtige Feuerstättenbescheid wird bei der regelmäßigen Feuerstättenschau ausgehändigt. Der Bescheid informiert darüber, welche Arbeiten in welchem Zeiträumen im Gebäude oder in den Wohnungen vorgeschrieben sind.
Der gebührenpflichtige Feuerstättenbescheid wird bei der regelmäßigen Feuerstättenschau ausgehändigt. Der Bescheid informiert darüber, welche Arbeiten in welchem Zeiträumen im Gebäude oder in den Wohnungen vorgeschrieben sind.

Der Hauseigentümer muss die fristgerechte Ausführung aller im Feuerstättenbescheid beschriebenen Vorkehrungen schriftlich nachweisen können, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Bei jeder Änderung oder Neuerrichtung von Feuerungsanlagen ist ein neuer Bescheid erforderlich.

Bei der Feuerstättenschau entscheidet der Bezirksschornsteinfeger, welche Arbeiten nach der jeweils gültigen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) an der Feuerungs- und Lüftungsanlagen ausgeführt werden müssen, damit die Anlagen auch weiterhin sicher benutzbar sind. Der Bezirksschornsteinfeger legt auch die Intervalle für die KÜO-Arbeiten fest. Diese Arbeiten werden im Feuerstättenbescheid eingetragen.

Ab dem 1. Januar 2013 hat der Betreiber eine Feuerungsanlage die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben – Messen, Kehren, Reinigen – einen dafür zugelassenen Schornsteinfeger zu beauftragen. Deshalb muss dem Betreiber bzw. Hauseigentümer bis zum 31.12.2012 der Feuerstättenbescheid vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister per Post oder persönlich zugestellt werden.

Ab dem 1. Januar 2013 haben die Haus- und Wohnungseigentümer die Verantwortung und Haftung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht veranlasst werden und müssen dem Bezirksbevollmächtigten einen Nachweis vorlegen, dass die Maßnahmen zur Betriebs- und Brandsicherheit fristgerecht durchgeführt worden sind. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Feuerstättenbescheid (wann, was, in welchen Abständen) kann ein Bußgeld bis zu 5.000 EUR drohen.

Die jeweiligen Prüftermine legt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/Bezirksbevollmächtigte bei der Feuerstättenschau fest, zu der er zweimal innerhalb von 7 Jahren (also nach 3 oder 4 Jahren jeweils abwechselnd) * jeden Haushalt seines Kehrbezirkes besucht,. Es müssen zwischen den beiden Feuerstättenschauen mindestens drei Jahre liegen. Die Feuerstättenschau darf nicht von einem freien Schornsteinfeger durchgeführt werden. Dadurch wird es vorkommen, dass zwei Schornsteinfeger ins Haus kommen können.
* offizieller Terminus "zweimal innerhalb des Vergabezeitraumes des Kehrbezirks"

Diese müssen aber im Schornsteinfegerregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) gelistet sein. Hierzu gehören auch Schornsteinfeger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Diese dürfen auch Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn sie hierfür die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und im Schornsteinfegerregister der BAFA gelistet sind.

Nach EnEV § 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters prüft der Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau auch heizungstechnische Anlagen.
Weitere Funktionen
Aktuelle Forenbeiträge
nevs77 schrieb: Hier wird ja an vielen Stellen darauf hingewiesen, dass der hydraulische Abgleich nur die Ausgangsbasis ist und der sich anschließende thermische Abgleich wesentlich wichtiger ist. Für mich auch nachvollziehbar,...
Nombre schrieb: Hallo zusammen, Wir haben einen spartherm lungo gekauft und hab ihn auch selbst angeschlossen. Kaminkehrer war da alles inspiziert, alles okay! Super. Da ich schon vorher 8 Jahre lang in meiner alten...
Gebäudetechniker SHK (m/w/d)
ConSoft, gegründet 1983, gehört heute mit 30 Mitarbeitern zu den beständigen Arbeitgebern in der Gebäudetechnik und gestaltet durch Programme, Sensorik und IoT-Lösungen die digitale Zukunft rund um das Gebäude. Unser Ziel ist es, die beste Unterstützung für die Umwelt schonende Gebäudebeheizung zu liefern. Sind Sie bereit mit uns den nächsten Schritt zu gehen?
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
UP-fix
Messstationen
Verteilerstationen
Regelstationen
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
SHKwissen nutzen
Wissensbereiche
Website-Statistik