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Autoren
OldBo
04.09.2024
Der gebührenpflichtige Feuerstättenbescheid wird bei der regelmäßigen Feuerstättenschau ausgehändigt. Der Bescheid informiert darüber, welche Arbeiten in welchem Zeiträumen im Gebäude oder in den Wohnungen vorgeschrieben sind.
Der gebührenpflichtige Feuerstättenbescheid wird bei der regelmäßigen Feuerstättenschau ausgehändigt. Der Bescheid informiert darüber, welche Arbeiten in welchem Zeiträumen im Gebäude oder in den Wohnungen vorgeschrieben sind.

Der Hauseigentümer muss die fristgerechte Ausführung aller im Feuerstättenbescheid beschriebenen Vorkehrungen schriftlich nachweisen können, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Bei jeder Änderung oder Neuerrichtung von Feuerungsanlagen ist ein neuer Bescheid erforderlich.

Bei der Feuerstättenschau entscheidet der Bezirksschornsteinfeger, welche Arbeiten nach der jeweils gültigen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) an der Feuerungs- und Lüftungsanlagen ausgeführt werden müssen, damit die Anlagen auch weiterhin sicher benutzbar sind. Der Bezirksschornsteinfeger legt auch die Intervalle für die KÜO-Arbeiten fest. Diese Arbeiten werden im Feuerstättenbescheid eingetragen.

Ab dem 1. Januar 2013 hat der Betreiber eine Feuerungsanlage die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben – Messen, Kehren, Reinigen – einen dafür zugelassenen Schornsteinfeger zu beauftragen. Deshalb muss dem Betreiber bzw. Hauseigentümer bis zum 31.12.2012 der Feuerstättenbescheid vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister per Post oder persönlich zugestellt werden.

Ab dem 1. Januar 2013 haben die Haus- und Wohnungseigentümer die Verantwortung und Haftung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht veranlasst werden und müssen dem Bezirksbevollmächtigten einen Nachweis vorlegen, dass die Maßnahmen zur Betriebs- und Brandsicherheit fristgerecht durchgeführt worden sind. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Feuerstättenbescheid (wann, was, in welchen Abständen) kann ein Bußgeld bis zu 5.000 EUR drohen.

Die jeweiligen Prüftermine legt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/Bezirksbevollmächtigte bei der Feuerstättenschau fest, zu der er zweimal innerhalb von 7 Jahren (also nach 3 oder 4 Jahren jeweils abwechselnd) * jeden Haushalt seines Kehrbezirkes besucht,. Es müssen zwischen den beiden Feuerstättenschauen mindestens drei Jahre liegen. Die Feuerstättenschau darf nicht von einem freien Schornsteinfeger durchgeführt werden. Dadurch wird es vorkommen, dass zwei Schornsteinfeger ins Haus kommen können.
* offizieller Terminus "zweimal innerhalb des Vergabezeitraumes des Kehrbezirks"

Diese müssen aber im Schornsteinfegerregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) gelistet sein. Hierzu gehören auch Schornsteinfeger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Diese dürfen auch Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn sie hierfür die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und im Schornsteinfegerregister der BAFA gelistet sind.

Nach EnEV § 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters prüft der Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau auch heizungstechnische Anlagen.
Kosten - Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid
Feuerstättenbescheid
 Feuerstättenbescheid
Quelle: Martin Göller
Bei einer Feuerstättenschau entstehen Kosten. Wie viel eine Feuerstättenschau am Ende kosten wird, ist abhängig von deren Umfang und Aufwand. Für die Berechnung der Kosten werden sogenannte “Arbeitswerte” in Euro zugrunde gelegt. Ein Arbeitswert entspricht dabei einer Arbeitszeit von einer Minute und kostet zur Zeit 1,05 Euro netto. Wie sich die Feuerstättenschau Gebühren und die Kosten für die Ausstellung des Feuerstättenbescheids genau zusammensetzen, ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO vom 16. Oktober 2023) geregelt.

Beim Feuerstättenbescheid lassen sich die anfallenden Kosten für die Begutachtung selbst nicht so einfach prognostizieren, da der Preis hier stark vom Umfang Ihrer Anlagen abhängt. Der Grundpreis der Feuerstättenschau beträgt 11,7 Arbeitswerte, hinzu kommen 6,0 Arbeitswerte pro Feuerstätte und 4,0 Arbeitswerte pro zusätzlicher Nutzungseinheit. Außerdem kommt es auch auf die Länge der Abgasanlage an, es kommt ein Arbeitswert pro Meter Abgasleitungen hinzu. Weitere Zuschläge können anfallen, wenn das Haus für den Schornsteinfeger schwer zu erreichen ist.

Für bis zu drei Feuerstätten werden zehn Arbeitswerte berechnet, für jede weitere Feuerstätte kommen zwei Arbeitswerte hinzu. Wenn Sie zum Beispiel drei Feuerstätten haben wird für den Feuerstättenbescheid 10,50 Euro berechnet. Die Kosten für das Dokument sind aber unabhängig von der Anzahl Ihrer Feuerstätten nach oben hin gedeckelt und betragen maximal 30 Arbeitswerte, aktuell 31,50 Euro..

Nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger kann die Feuerstättenschau durchführen und den Feuerstättenbescheid ausstellen.

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naliainlov schrieb: Guten Abend allerseits, als Erstes: bitte verzeiht im Voraus...
GPeterG schrieb: Hallo zusammen, bei mir wurde das Badezimmer bis auf den Heizkörper...
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