Zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei den Arbeit wurde das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) geschaffen. Hauptbestandteil ist die Arbeitsstätten-Verordnung. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sind von dem Arbeitgeber bei dem Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu beachten.
Die neue Arbeitsstätten-Verordnung 2016 gibt die Schutzziele vor und verzichtet auf Detailregelungen, was die Eigenverantwortung der Unternehmer fördern. Dadurch sollen bedarfsgerechte und betriebsspezifische Maßnahmen ermöglicht werden.
Technische Regeln für Arbeitsstätten
ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A1.5/1,2 Fußböden
ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
ASR A1.7 Türen und Tore
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.4 Beleuchtung
ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
ASR A3.5 Raumtemperatur
ASR A3.6 Lüftung
ASR A4.1 Sanitärräume
ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
ASR A4.4 Unterkünfte