Planer und
ausführende Firmen streiten immer wieder über die
Notwendigkeit einer
Dichtheitsprüfung des
Leitungssystems einer
RLT-Anlage, zu denen auch die
kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) gehört. Durch
Leckagen in dem
Leitungssystem und an den
Bauteilen kann es in schlecht ausgeführten Anlagen vorkommen, dass ca.
33 % der für den jeweiligen Raum ausgelegten
Luftmengen dort
nicht ankommen. Was aber spätestens bei dem
pneumatischem Abgleich bemerkt werden kann. Zu dem Zeitpunkt sind aber die
Luftleitungen evtl. nicht mehr zugänglich. Daraus ergibt sich logischerweise, dass eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden sollte.
Nach der
VOB Teil C - DIN EN 18379 -
3.2.7.1 müssen alle
Verbindungen der
Luftleitungen entsprechend den Betriebsbedingungen luftdicht und stabil sein, aber nach
4.2.14 sind
Dichtheitsprüfungen von
luftführenden Anlagenteilen "besondere Leistungen", die extra
beauftragt und entsprechend
vergütet werden müssen. Dazu müssen nach
3.2.7.2 entsprechende
verschließbare Messöffnungen vorhanden sein.
Die
DIN EN 13779 - "Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen" gibt zulässige
Leckverluste von
2 % vor. Dieser Wert muss bei der Abnahme der Anlage bestätigt werden. Aber auch in
Wohngebäuden sollten die
Leckverluste nicht über
6 % liegen.
Dichtheitsprüfungen, wenn sie beauftragt sind, sollten grundsätzlich dann durchgeführt werden, solange die
gesamte Dichtheit prüfbar ist und erforderliche
Reparaturen bzw.
Nachbesserungen noch problemlos
durchgeführt werden können. Also sollten die
Messungen des
Leckluftstromes während der Montage der Anlage an ausreichend großen Teilstrecken des Systems oder bei kleineren Anlagen (KWL) nach Beendigung der Montage und vor dem Verdecken des Leitungssystems durchgeführt werden.
Zur
Dichtheitsprüfung sind
alle Öffnungen des Systems zu verschließen. Ein
Leckprüfgerät (
Ventilator) wird über eine
Volumen-strommesseinrichtung (kalibriertes Drosselgerät) angeschlossen. Der
Prüfdruck kann 200 Pa, 400 Pa oder 1000 Pa als
Überdruck bei
Zuluftleitungen oder als
Unterdruck bei
Abluftleitungen betragen. Der Prüfdruck sollte so gewählt werden, dass er in der Mitte des mittleren Betriebsdruckes liegt. Für eine Abweichung vom mittleren Betriebsdruck, der nach
DIN EN 12599 zulässig ist, wird eine Umrechnungsformel angegeben. Die
EUROVENT 2/2 schreibt die
Aufrechterhaltung des gewählten
Prüfdruckes ± 5% für
5 Min. vor. Zur
Ermittlung der
Leckluftrate ist die
Luftleitungsoberfläche nach
DIN EN 14239 zu ermitteln. Zertifizierte Leckprüfgeräte rechnen den Wert automatisch aus.
Damit
keine Messfehler auftreten, dürfen die Öffnungen des
Luftleitungssystemes nicht mit Folien oder Klebebändern verschlossen werden.
Fachgerechte Verschlüsse sind reinigungsfreundliche
Revisionsöffnungen und (
Luftdurchlass-)
Anschlusskästen für das Einsetzen von
Absperrballons oder für eine Weiterverwendung geeignete
Enddeckel. Bei
runden Luftleitungen sind
aufblasbare Absperrballons verwendbar, bei
eckigen Luftleitungen können praktisch nur
Endböden zum Verschließen angebracht werden. Der
Anschluss des
Leckprüfgerätes kann über einen vorbereiteten
Enddeckel oder ein
Reduzieranschlussstück erfolgen. Diese können auch bei den
Luftauslässen angeschlossen werden.
Wenn die
Leckluftmenge zu hoch ist, sind zuerst alle verschlossenen
Luftleitungsenden genau zu
überprüfen. Anschließend ist eine
Sichtkontrolle der verlegten
Luftleitungen und
Verbindungsstellen durchzuführen. Dabei können
Rauchpatronen das Aufspüren von Leckagestellen.erleichtern.
Über die Prüfvorgänge muss ein Protokoll erstellt werden.
Die
Dichtheit einer
Lüftungsanlage wird in verschiedenen Normen inform von
Dichtheitsklassen (
DIN EN 13779 [identisch mit
DIN EN 12237 und
DIN EN 1507], EUROVENT 2/2, DIN 24194 Teil 2) festgelegt.