Im
Lastenheft (LA) beschreibt der
Auftraggeber (AG) seine
Forderungen an die
Lieferungen und
Leistungen, also das
"was" und "womit", die der
Auftragnehmer (AN) innerhalb eines Projekts bzw. Auftrags erfüllen soll. Die Lastenhefte für die einzelnen
Gewerke eines Bauvorhabens sollten in einer möglichst frühen Phase des Projektes erstellt werden.
Die
DIN 69901-5 (Projektmanagement - Begriffe) gibt vor wie in dem Lastenheft formuliert werden soll. Die Lastenhefte sind die
Grundlage zur
Einholung von
Angeboten (
Ausschreibung,
Angebotsanfragen). Im
Baugewerbe und
Anlagenbau bezeichnet man das Lastenheft auch als
Leistungsverzeichnis (LV).
Obwohl die
Verantwortung für die
Formulierung und
Erstellung eines
Lastenheftes bei dem
Auftraggeber liegt, wird bei der Formulierung in den häufigsten Fällen ein Fachplaner mit einbezogen, weil viele
Auftraggeber gar nicht in der Lage sind, die genauen Anforderungen, die sie an das Projekt haben, überhaupt zu spezifizieren.