Die
maximalen Immissionskonzentration (MIK) bestimmter
Schadstoffe (z. B.
Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Ozon, Schwebstaub) werden durch die
maximalen Immissionskonzentrations-Werte (MIK-Werte) angegeben. Sie geben den aktuellen Kenntnisstand an, bei dem
keine nachteiligen Wirkungen für Menschen, Tiere und Pflanzen auftreten. Sie gelten auch für Risikogruppen wie Schwangere, Kleinkinder, alte und kranke Personen. Es werden jeweils
Konzentrationen für
Dauerbelastung (MIK
D) und
Kurzzeitbelastung (MIK
K) festgelegt. Die
Zeitbasis reicht von
0,5 Stunden bis zu
maximal einem Jahr. Sie geben das
Verhältnis von einer Schadstoffmasse zu einem
Luftvolumen (z.B. mg/m
3, µg/m
3) an. Die MIK-Werte sind
Vergleichswerte für kurzfristig auftretende
Immissionsspitzen.
Die MIK-Werte werden von der VDI-Kommission "
Reinhaltung der Luft" erarbeitet und werden
fortlaufend überarbeitet, da ständig
neue toxikologische Kenntnisse gewonnen werden. Im Gegensatz zu den
Immissionsgenzwerten der
TA Luft und den
Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (
BimSchV) haben die MIK-Werte
keine Rechtsverbindlichkeit.