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Autoren
OldBo
21.12.2014
Die Einrichtung und Ausstattung eines barrierefreien WC's ist von dem Nutzer abhängig. Die WC-Sitzhöhe ist in der DIN 18025 Teil 1 (neu: DIN 18040-1) einschließlich Sitz mit 48 cm festgelegt (durchschnittlichen Sitzhöhe von Rollstühlen).
Quelle: HEWI Heinrich Wilke GmbH
Geberit AquaClean
 Geberit AquaClean
Quelle: Sanitärsysteme Geberit Vertriebs GmbH

Die Einrichtung und Ausstattung eines barrierefreien WC's ist von dem Nutzer abhängig. Die WC-Sitzhöhe ist in der DIN 18025 Teil 1 (neu: DIN 18040-1) einschließlich Sitz mit 48 cm festgelegt (durchschnittlichen Sitzhöhe von Rollstühlen]. Da die Rollstühle aber unterschiedliche Sitzhöhen haben, sollte die optimale Höhe für den Benutzer eingerichtet werden. In öffentlichen Toiletten oder in z. B. "Betreutem Wohnen" mit mehreren Benutzer kann eine höhenverstellbare Toilette sinnvoll sein.

Die Bewegungsfläche vor dem WC beträgt 120 x 120 cm und 150 x 150 cm für Rollstuhlfahrer. Die Anordnung des WC's im Sanitärraum sollte so sein, dass die Anfahrt parallel zum Objekt stattfinden kann. Entsprechend muss die Bewegungsfläche angeordnet sein.

Der seitliche Abstand zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten beträgt mindestens 20 cm, für Rollstuhlfahrer beträgt er auf einer Seite mindestens 90 cm und auf der anderen Seite 30 cm.
Stützklappgriffe möglichst mit Feder sind auf jeder Seite des WC-Beckens zu montieren (keine Winkelgriffe). Die Oberkante über der Sitzhöhe beträgt 28 cm.

Eine Rückenstütze (nicht der WC-Deckel) ist 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens anzuordnen. Toilettenpapierhalter und Spülung müssen mit der Hand oder dem Arm bedienbar und erreichbar sein. Es kann auch eine berührungslose Spülung verwendet werden.

Ein Dusch-WC wird im privaten Bereich dann eingebaut, wenn kein Platz für ein Sitzwaschbecken (Bidet) vorhanden ist und bietet sich besonders für den Einsatz in einem barrierefreien WC an. Auch in Krankenhäusern und Altenwohnheimen werden sie zunehmend eingebaut.

Seit dem 1. Mai 2010 gibt es einen Extra-Zuschuss zur Barrierereduzierung bzw. "Altersgerecht Umbauen". Die KfW-Bank erstattet 5 % der förderfähigen Kosten, wenn mindestens 6.000 Euro investiert werden. Der max. Zuschuss pro Wohneinheit beträgt 2.500 Euro. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen. Der Inhalt der Förderbausteine und die technischen Mindestanforderungen sind auf der Seite der KfW-Bank nachzulesen.

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bricolaje schrieb: Das kann ich schon mal ausschließen!
Daemmgecko schrieb: Hallo zusammen, in einem teilsanierten Altbau mit 3 Parteien...
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