Das Schlagwort "Dämm-Lüge" soll zum Nachdenken anregen, weil sich dieser Begriff hauptsächlich auf die Außenwanddämmung reduziert. Richtig bzw. neutral beraten und gut durchgerechnet kann sich jede energetische Maßnahme "rechnen". Nur sind diese Maßnahmen von dem jeweiligen Gebäude und deren Reihenfolge abhängig. Die Befürworter, die eine thermische Gebäudesanierung mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) als Allheilmittel propagieren, um mit einer "kleinen" Investition zu extrem geringeren Heizkosten zu gelangen, verschweigen wesentliche Nachteile und andere kostengünstigere Maßnahmen. Dies erkennt man besonders an den in den Medien verbreiteten Vor- und Nachteilen verschiedener Dämmstoffe, die sich je nach Hersteller der Wärmedämmverbundsysteme widersprechen.
Den Hausbesitzern wird von Umweltpolitikern und Dämmstoffproduzenten versichert, dass man angeblich bis zu 85 % an Energiekosten einsparen kann. Aufgrund dieser Aussage und mit staatlicher Unterstützung (staatliche Förderbank KfW) werden die Häuser wie eine Thermoskanne eingepackt. Die Lobbyarbeit verschiedener Verbände (z. B. Umweltschützer, Dämmindustrie) hat also Erfolg.
Ob die vollmundigen Versprechungen über die Wirksamkeit des Dämmens wirklich so stimmen wird von lobbyunabhängigen Experten zunehmend bezweifelt. So werden z. B. bei dem Dämmen der Außenfassaden nur 15 bis 20 % Heizkosten eingespart. Eine Untersuchung der KfW kommt zu dem Ergebnis, dass energetische Sanierungen mehr Geld verschlingen, als durch sie eingespart werden. Selbst die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für den Neubau besonders energiesparender Wohngebäude werden sich nicht amortisieren. Die Investitionen lassen sich nicht allein aus den eingesparten Energiekosten finanzieren.
Auf der anderen Seite steigern die Investitionen die Energieeffizienz von Wohngebäuden und haben positive volkswirtschaftliche Auswirkungen, indem sie bis 300.000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und dem Handwerk für einige Jahrzehnte sichern. Nur besteht hier die Frage, ob die Eigenheimbesitzer und letztendlich auch die Mieter derartige Subventionen bezahlen müssen.
"Schuld" bzw. der Hintergrund ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), in der mit jeder Änderung die Dämmvorgaben für neue Ein- und Mehrfamilienhäuser um ca. 30 % angehoben wurden, was die Neubaukosten und dadurch auch die Mieten erheblich in die Höhe getrieben hat.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.
Gleichzeitig treten die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ( EEWärmeG) außer Kraft.
Welche Maßnahmen und exakten Kosten für eine energetische Haussanierung machbar sind, kann/sollte nur ein unabhängiger Fachmann bzw. Energieberater berechnen. Dieser sollte also berechnen, ob die Aufwendungen für eine möglichen Maßnahme durch dadurch entstehende Erträge gedeckt werden. Er sollte also die Amortisationszeit nennen können.