Im Rahmen der Funktionsprüfung nach VOB DIN 18380 wird der Heizbeton aufgeheizt (Funktionsheizen). Die Aufheizung dient der wärmetechnischen Funktionskontrolle der Flächenheizung und des Betons. Bei dem späterem Einsatz von Bodenbelägen ist auf den maximal zulässigen Feuchtigkeitsgehalt zu achten, da das erstmalige Aufheizen die Belegreife des Betons nicht unbedingt sicherstellt. Bei Bodenbelägen ist die Belegreife durch die Bodenbelagfirma zu prüfen (z. B. CM-Messung)!
Der frühestmögliche Heizbeginn ist abhängig von der Qualität und Dicke des Betons. Beheizte Betonkonstruktionen sind nach Abschluß der Betonarbeiten bzw. Verschleißschichtverlegung aufzuheizen. Vor dem Aufheizen muß sowohl die Druckpüfung (Dichtheitsprüfung) und die Einregulierung (Hydraulischer Abgleich) erfolgt sein. Bei Betonkonstruktionen mit einer Dicke von 10 - 30 cm darf der Aufheizvorgang frühestens 28 Tage nach Beendigung der Betonarbeiten begonnen werden. Die Abstimmung mit dem Betonhersteller bzw. Statiker ist in jedem fall erforderlich. Grundsätzlich ist daher Rücksprache mit der Betonfachfirma hinsichtlich des Heizbeginns und Aufheizvorganges zu nehmen.
Das Aufheizen erfolgt nach der Freigabe der Betonfläche durch die Bauleitung (üblicherweise nach dem 28. Tag der Betoneinbringung) mit einer Vorlauftemperatur 5 K über der Betontemperatur, die mindestens eine Woche zu halten ist. Danach erfolgt schrittweise die Anhebung der Vorlauftemperatur um 5 K pro Tag bis zur Auslegungstemperatur, die 1 Tag ohne Nachtabsenkung gehalten wird. Anschließend erfolgt die Absenkung der Vorlauftemperatur um 10 K pro Tag. Während und nach dem Aufheizvorgang wird der Betriebszustand dokumentiert (Aufheizprotokoll). Alle Fugen sind auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Feststoffe sind aus dem Fugenraum zu entfernen. Im Winter darf die Anlage bei Frostgefahr nicht abgeschaltet werden, wenn keine anderen Schutzmaßnahmen vorhanden sind.