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Autoren
OldBo
07.03.2018
Durch das Funktionsheizen (erste Aufheizen bis zur höchst zulässigen Vorlauftemperatur) des Estrichs aus Zement und Calciumsulfat/Anhydrit wird ein Teil des überschüssigen Wassers aus dem Estrich entfernt. Dieser Aufheizvorgang hat nichts mit dem Erreichen der Belegreife zur nachfolgenden Verlegung des Oberbodenbelages zu tun.
Funktionsheizen-Belegreifheizen-Abheizen
 Funktionsheizen-Belegreifheizen-Abheizen
Quelle: Bosy

Durch das Funktionsheizen (erste Aufheizen bis zur höchst zulässigen Vorlauftemperatur) des Estrichs aus Zement und Calciumsulfat/Anhydrit wird ein Teil des überschüssigen Wassers aus dem Estrich entfernt. Dieser Aufheizvorgang hat nichts mit dem Erreichen der Belegreife zur nachfolgenden Verlegung des Oberbodenbelages zu tun. Mit dem Funktionsheizen nach DIN EN 1264 Teil 4 kann der ausführende Heizungsfachbetrieb im Rahmen der Funktionskontrolle nach VOB DIN 18380 und DIN EN 1264-4 die Erstellung eines mangelfreien Gewerks nachweisen. Früher (z. B. 1960) sprach man vom Probeheizen, wobei auch der Volumenstrom eingestellt und der Hydraulische Abgleich durchgeführt werden musste.

Vor dem Aufheizen muß sowohl die Druckpüfung (Dichtheitsprüfung) und die Einregulierung (Hydraulischer Abgleich) erfolgt sein. Das Funktionsheizen wird nach der spezifischen Liegezeit (Zementestrichen 21 Tage und Calciumsulfat-/Anhydritestrichen 7 Tage [bzw. nach Herstellervorgaben]) des Estrichs durchgeführt. Das Funktionsheizen gewährleistet nicht, dass dadurch die notwendige Ausgleichsfeuchte zur Verlegung des Oberbodenbelags erreicht wird. Hier wird ein Belegreifheizen und eine CM-Messung notwendig!

Bei der Einbringung des Estrichs müssen die Heizrohre der Fußbodenheizung mit Wasser gefüllt und die Fußbodenheizung darf aber nicht in Betrieb sein. Nur im Winter darf die Warmwasser-Fußbodenheizung bei der Estricheinbringung nur mit einer max. Vorlauftemperatur von 15 - 20 °C beheizt werden. Das eigentliche Aufheizen (Steigerung der Vorlauftemperatur) darf bei Zementestrichen erst 21 Tage nach Estrichherstellung, bei Calciumsulfatestrichen frühestens 7 Tage (bzw. nach Herstellervorgaben) nach Estrichherstellung erfolgen.

Beim Aufheizen nach der spezifischen Liegezeit ist die Vorlauftemperatur auf ca. 20° C einzustellen und ist beim frischen Estrich dann täglich um ca. 5 °C bis zu der max. Vorlauftemperatur zu erhöhen und mindestens 2 Tage zu halten. Danach ist die Heizleistung der Fußbodenheizung zu überprüfen.

Nach dem Abschalten der Fußbodenheizung ist der Estrich vor Zugluft und zu schnellem Austrocknen zu schützen.

Vorsicht bei den Aufheizprotokollen, die man im Internet findet und die man herunterladen (downloaden) kann. In der Regel erfüllen diese Protokolle ihren Zweck. Sicherer ist es aber, ein autorisiertes Aufheizprotokoll vom Estrich-Hersteller (der genau weiß, welchen Estrich er eingebaut hat) zu verwenden, denn dort sind die empfohlenen Auf- und Abheizphasen genau angegeben.

Nach dem Funktionsheizen ist ein Belegreifheizen durchzuführen.

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