Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Unsere News können Sie auch bequem als Newsletter erhalten!
786

Aufheizung von Estrichen - Funktionsheizen nach DIN EN 1264 Teil 4

Autoren
OldBo
01.05.2010

Radtke 23.07.2009
Alle Estriche müssen vor dem Verlegen von Oberbodenbelägen aufgeheizt werden. Das Aufheizen soll bei Zementestrichen frühestens nach 21 Tagen und bei Anhydritestrichen nach Angaben des Herstellers frühestens nach 7 Tagen erfolgen.
Aktuelle Vorschrift
 Aktuelle Vorschrift
Tab. 21.1. Maximal zulässiger Feuchtegehalt des Estrichs in %, ermittelt mit CM-Messgerät.
 Tab. 21.1. Maximal zulässiger Feuchtegehalt des Estrichs in %, ermittelt mit CM-Messgerät.
Im Entwurf der Warmwasser-Fußbodenheizungsnorm DIN 4725, Ausgabe Februar 1990, fand man im Teil 4 unter 5.2. „Aufheizen“ folgende Angaben:

Aufheizen
Alle Estriche müssen vor dem Verlegen von Oberbodenbelägen aufgeheizt werden. Das Aufheizen soll bei Zementestrichen frühestens nach 21 Tagen und bei Anhydritestrichen nach Angaben des Herstellers frühestens nach 7 Tagen erfolgen. Das erste Aufheizen beginnt mit einer Vorlauftemperatur von 15 K über Raumtemperatur, mindestens jedoch bei 20 °C. Eine weitere Erhöhung der Vorlauftemperatur um 15 K kann nach 3 Tagen erfolgen. Die maximale Vorlauftemperatur darf frühestens nach 7 Tagen eingestellt werden. Diese Vorlauftemperatur muss solange aufrecht erhalten bleiben, bis die Ausgleichsfeuchten nach Tabelle 2 erreicht sind. Zur Messung der Ausgleichsfeuchten sind in der Heizfläche geeignete Stellen auszuweisen. Es ist eine Messstelle je 100 m2, mindestens jedoch eine Messstelle je Wohnung vorzusehen. Die in Tabelle angegebenen Ausgleichsfeuchten gelten für die Messung mit dem CM-Gerät. Während die Ausführungen der Merkblätter des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes auf keine Restfeuchtigkeitswerte verweisen, enthielt der Entwurf der DIN 4725 Teil 4 erstmals Angaben über die zulässige Ausgleichsfeuchte. Diese scheint insofern sinnvoll, da nicht immer sichergestellt ist, dass trotz Einhaltung des Aufheizvorganges der Grenzwert für die Ausgleichsfeuchte erreicht wird. In welchem Umfang durch den Aufheizungsprozess die Feuchtigkeit „herausgetrieben“ werden kann, hängt nicht allein vom Feuchtegehalt, sondern vielmehr von der Art des Estrichs, seinen Bestandteilen, der Dicke, den Umgebungstemperaturen bis zum Beginn der Aufheizung und der Höhenlage der Heizrohre im Estrich ab. Wird nach dem ersten Aufheizvorgang die in den vorgenannten Teilen angegebene Ausgleichsfeuchte nicht erreicht, so ist unter Umständen ein zweiter Aufheizvorgang erforderlich. In einem ausländischen Normenentwurf wurde sogar noch festgehalten, dass bei der Ermittlung der Mindest erhärtungszeit Tage mit einer mittleren Raumtemperatur ab 12 °C voll und Tage mit einer mittleren Raumtemperatur zwischen 5 und + 12 °C nur mit 0,8 Tagen in Rechnung gestellt werden dürfen. Dieses ist verständlich, weil in der Aushärtezeit der ersten 21 Tage, natürlich bei höheren Umgebungstemperaturen, eine frühere Reife erzielt wird als bei niedrigen.
Nach dem beschriebenen Aufheizvorgang, Funktions heizen genannt, ist noch nicht sichergestellt, dass der Estrich für den aufzubringenden Bodenbelag die vorgeschriebene Restfeuchte erreicht hat. Unter Umständen ist ein weiterer Aufheizvorgang, belegreif heizen, er forderlich. Die Tabelle 21.1. enthält Richtwerte für die max. Feuchtigkeitsgehalte von Estrichen für Belege reife von Bodenbelägen.
Maßnahmen vor der Aufheizung
  1. Die Heizkreise müssen gefüllt und einzeln durchgespült sein, damit eingeschlossene Luft nicht die Zirkulation des Wassers behindert,
  2. Die Anlage muss der Berechnung entsprechend hydraulisch abgeglichen sein, damit die für die Trocknung des Estriches erforderliche Wärme auch wirklich abgegeben wird,
  3. Sind Zusatzheizkörper wie Fußbodenheizkreise angeschlossen, so müssen sie während der Aufheizphase außer Betrieb gesetzt werden (Absperren),
  4. Alle Estrichflächen von Baustoffen und abdeckenden Gegenständen freihalten,
  5. Es ist zu prüfen, ob die Aufheizung ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
Verantwortlichkeiten
Für die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte bezüglich der Restfeuchte im Estrich ist stets der Bodenleger verantwortlich. Er muss sich vor Beginn seiner Arbeiten immer erst vergewissern, ob vorschriftsmäßig aufgeheizt wurde und der Estrich verlegereif ist. Da der Heizungsbauer die Anlage ohnehin in Betrieb setzen muss, sollte er auch das Funktionsheizen nach DIN EN 1264 Teil 4 vornehmen.
Störfaktoren
Grenzt die Fußbodenheizung an Erdreich an und wurde keine ausreichende Sperre nach DIN 18195 gegen aufsteigende Feuchtigkeit eingebaut, so kann sich trotz Aufheizung zu einem späteren Zeitpunkt erneut Feuchtigkeit im Estrich ansammeln und nach Wiederaufnahme des Heizbetriebes eine Estrichverkrümmung ergeben. Das Gleiche gilt für Estriche, die nicht unmittelbar nach Beendigung der Aufheizung und anschließender Abkühlung belegt werden. In Neubauten ist reichlich Feuchtigkeit vorhanden, die dann während der Liegezeit erneut in den Estrich eindringen kann.
Quellen
Das ABC der Flächenheizung und Flächenkühlung Winnenden: Heizungs-Journal Verlags-GmbH, ISBN 3-924788-16-2
Weitere Funktionen
Aktuelle Forenbeiträge
lordermark schrieb: Hallo zusammen, nachdem hier die ganze Familie immer wieder...
HeizNichtVIel schrieb: Hallo Allesamt, meine alte Gasheizung funktioniert zwar noch...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Sockelleisten, Heizkörperanschlüsse
und Steigstrangprofile
SHKwissen nutzen
Wissensbereiche
Website-Statistik
ANZEIGE