Da ein Arbeitnehmer kein Recht auf Homeoffice hat und der Chef ein Homeoffice nicht anordnen kann, muss man sich einigen, wenn es von einer Seite gewünscht wird.
Im Homeoffice gilt auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Deshalb gelten die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit. Der Arbeitgeber sollte auf die Einhaltung dieser Vorschriften hinweisen und zudem ein Regelungsmodell für die Zeiterfassung finden, während die Mitarbeitenden nicht im Betrieb sind.
Alle Konditionen bezüglich der Tätigkeit im Homeoffice können mit dem Arbeitgeber mündlich vereinbart werden. Damit es später nicht zu Missverständnissen und Konfrontationen kommt, empfiehlt es sich, die einzelnen Regelungen schriftlich festzuhalten. Ein bestehender Arbeitsvertrag bleibt für das Homeoffice bestehen. Hier sollte nur eine schriftliche Zusatzvereinbarung verfasst werden.
Diese Bedingungen sollten mindestens schriftlich festgehalten werden:
• Anwesentheitszeiten im Betrieb
• Feste Tage und/oder frei einzuteilende Arbeitszeit im Homeoffice
• Die Tage und/oder Stunden pro Woche
• Zeiten an denen erreichbar sein muss
• Die Kommunikationsart (E-Mail, Telefon [Festnetz und/oderHandy?], Skype)
• Arbeitszeiterfassung - ja oder nein?
• Arbeitsplatzausstattung und wer ist dafür zuständig
• Umgang mit den gestellten Arbeitsmitteln
• Nutzung der betrieblichen Arbeitsgeräten (privat erlaubt oder untersagt)
• Einhalten des Datenschutzes
• Zugangsrecht des Arbeitgeber zur Wohnung, wenn ja, welche Ankündigungsfristen?