Es gibt für energetisch schlecht eingestufte Bauten (noch) keine Pflicht zur Verbesserung oder Modernisierung. Aber die Einstufung in eine höhere Energieeffizienzklasse ergibt deutliche Vorteile. Zusätzlich zur wachsenden Umweltfreundlichkeit durch einen reduzierten Energiebedarf steigern moderne Heiz-, Kühl- und Lüftungstechniken, eine Automatisierung und entsprechende Dämmmaßnahmen am Gebäude den Immobilienwert und verbessern somit auch die Chancen für die Vermietung oder den Verkauf.
Voraussetzung für die Auswahl aller möglichen Maßnahmen ist eine fachgerechte Energieberatung. Dies gilt natürlich auch für alle Neubauten.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde eine Vereinfachung im deutschen Energiesparrecht ermöglicht. Denn dieses fasst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zusammen. Neben baulichen und technischen Anforderungen an neue und bestehende Gebäude regelt es damit u.a. auch den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich.
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1. Mai 2014 ändern sich die Energieeffizienzklassen. Gemäß der nachfolgenden Tabelle (Anlage 10) ergeben sie sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.
| | | Haustyp |
| A+ | < 30 | Neubauten mit höchstem Energiestandard (z. B. Passivhaus, KfW 40) |
| A | < 50 | Niedrigenergiehaus, KFW-Effizienzhaus 55 |
| B | < 75 | Standard für Neubauten |
| C | < 100 | Mindestanforderung für den Neubau (Sanierung überlegenswert) |
| D | < 130 | Haus energetisch gut modernisiert (Sanierung überlegenswert) |
| E | < 160 | Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig) |
| F | < 200 | Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig) |
| G | < 250 | Haus wenig energetisch modernisiert (sanierungsbedürftig) |
| H | > 250 | nicht sanierte Häuser (evtl. Abriss überlegenswert) |
Die
Klasse A+ erreichen nur besonders effiziente
Energiesparhäuser. Typische Beispiele sind KfW-Effizienzhäuser 40 und Passivhäuser. Die nächsthöhere
Klasse A erreichen Niedrigstenergiegebäude (3-Liter-Haus) oder das
KfW-Effizienzhaus 55 (ein jährlicher
Endenergiebedarf von unter 50 kWh (m2a)). In die
Klasse B fallen hingegen zahlreiche Niedrigenergiehäuser. Auch bessere Neubauten nach aktuellen GEG-Anforderungen werden mit dieser
Energieeffizienzklasse für das Haus gekennzeichnet.
Klasse C sollten hingegen alle heute errichteten sowie auf den
KfW-Effizienzhaus-100-Stand sanierten Gebäude erreichen. In die Spanne von
Energieeffizienzklasse D bis hin zu
Energieausweis H fallen in der Regel ältere Gebäude und Altbauten, die bis heute mehr oder weniger stark saniert wurden.