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Autoren
OldBo
30.06.2022
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde eine Vereinfachung im deutschen Energiesparrecht ermöglicht. Denn dieses fasst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zusammen. Neben baulichen und technischen Anforderungen an neue und bestehende Gebäude regelt es damit u.a. auch den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich.
Energieeffizienzklassen - EnEV 2014 (ab 1.Mai 2014)
 Energieeffizienzklassen - EnEV 2014 (ab 1.Mai 2014)

Es gibt für energetisch schlecht eingestufte Bauten (noch) keine Pflicht zur Verbesserung oder Modernisierung. Aber die Einstufung in eine höhere Energieeffizienzklasse ergibt deutliche Vorteile. Zusätzlich zur wachsenden Umweltfreundlichkeit durch einen reduzierten Energiebedarf steigern moderne Heiz-, Kühl- und Lüftungstechniken, eine Automatisierung und entsprechende Dämmmaßnahmen am Gebäude den Immobilienwert und verbessern somit auch die Chancen für die Vermietung oder den Verkauf.

Voraussetzung für die Auswahl aller möglichen Maßnahmen ist eine fachgerechte Energieberatung. Dies gilt natürlich auch für alle Neubauten.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde eine Vereinfachung im deutschen Energiesparrecht ermöglicht. Denn dieses fasst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zusammen. Neben baulichen und technischen Anforderungen an neue und bestehende Gebäude regelt es damit u.a. auch den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich.

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1. Mai 2014 ändern sich die Energieeffizienzklassen. Gemäß der nachfolgenden Tabelle (Anlage 10) ergeben sie sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.

Energieeffizienzklasse
Endenergie
[kWh/(m2·a)]
Haustyp
A+
< 30
Neubauten mit höchstem Energiestandard (z. B. Passivhaus, KfW 40)
A
< 50
Niedrigenergiehaus, KFW-Effizienzhaus 55
B
< 75
Standard für Neubauten
C
< 100
Mindestanforderung für den Neubau (Sanierung überlegenswert)
D
< 130
Haus energetisch gut modernisiert (Sanierung überlegenswert)
E
< 160
Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig)
F
< 200
Haus energetisch teilweise modernisiert (sanierungsbedürftig)
G
< 250
Haus wenig energetisch modernisiert (sanierungsbedürftig)
H
> 250
nicht sanierte Häuser (evtl. Abriss überlegenswert)
Die Klasse A+ erreichen nur besonders effiziente Energiesparhäuser. Typische Beispiele sind KfW-Effizienzhäuser 40 und Passivhäuser. Die nächsthöhere Klasse A erreichen Niedrigstenergiegebäude (3-Liter-Haus) oder das KfW-Effizienzhaus 55 (ein jährlicher Endenergiebedarf von unter 50 kWh (m2a)). In die Klasse B fallen hingegen zahlreiche Niedrigenergiehäuser. Auch bessere Neubauten nach aktuellen GEG-Anforderungen werden mit dieser Energieeffizienzklasse für das Haus gekennzeichnet. Klasse C sollten hingegen alle heute errichteten sowie auf den KfW-Effizienzhaus-100-Stand sanierten Gebäude erreichen. In die Spanne von Energieeffizienzklasse D bis hin zu Energieausweis H fallen in der Regel ältere Gebäude und Altbauten, die bis heute mehr oder weniger stark saniert wurden.
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