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Autoren
OldBo
18.12.2022
Im Gegensatz zu den Handwerkskammern, die vom Wirtschaftsministerium eingerichtet und hoheitliche Aufgaben übertragen werden, handelt es sich bei den Kreishandwerkerschaften (KH) um Berufsstandvereinigungen, die von den Handwerksinnungen eines Bezirks (Stadt- und Landkreise) getragen werden.

Im Gegensatz zu den Handwerkskammern, die vom Wirtschaftsministerium eingerichtet und hoheitliche Aufgaben übertragen werden, handelt es sich bei den Kreishandwerkerschaften (KH) um Berufsstandvereinigungen, die von den Handwerksinnungen eines Bezirks (Stadt- und Landkreise) getragen werden. Eine Kreishandwerkerschaft (KH) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der zuständigen Handwerkskammer, durch deren Genehmigung der Satzung diese rechtsfähig wird.

In der Dachorganisation "Bundesverband der Kreishandwerkerschaften e.V." (BVKH) sind 280 Kreishandwerkerschaften im Bundesgebiet und mit 5.500 Innungen und 200.000 Innungsbetriebe zusammengeschlossen.

Aufgaben der Kreishandwerkerschaften

Interessenvertretung des selbständigen Handwerks in den Innungen
Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht, Vertretung der Unternehmer vor Gericht
kaufmännische Beratung (z. B. bei Rechtsformwechsel des Betriebes durch eigene Rechtsanwälte und Steuerberater)
Rechtsbeistand bei Gerichts,-Inkasso- und Wettbewerbsverfahren
Arbeitssicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Hilfe in allen Ausbildungsfragen, der rechtlichen Organisation sowie der überbetrieblichen Ausbildung
Hilfe bei Prüfungen (z. B. Zwischen- und Gesellenprüfung)
Ausbildungszentren für die Überbetriebliche Ausbildung der Innungen und KHs
Rahmenverträge mit diversen Dienstleistern in der Region bieten Sonderkonditionen (z .B. Energieversorgung oder Textilunternehmen für Arbeitskleidung)
Interessenvertretung für das Handwerk (z. B. Handwerker-Parkausweise [mit den HWK zusammen])
Individuelle Beratung für Betriebe bei Problemen mit Behörden
Vermittlung kostenloser Hilfe zu allen Fragen der Finanzierung durch den Betriebsberater der Handwerkskammer.
Informieren über Förderungsmöglichkeiten.
Fortbildung in KH zu Technik und Recht (Themenabende, Exkursionen)
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

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