Die Innungen sind freiwillige Zusammenschlüsse von selbstständigen Handwerkern und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Stadtwerke). Jede Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Recht und einer Kreishandwerkerschaft angeschlossens, die der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer untersteht.
Alle Innungen, die in einem Stadt- oder Landkreis zusammengeschlossen sind, werden von der jeweiligen Kreishandwerkerschaft betreut. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der zuständigen Handwerkskammer. Mit deren Genehmigung der Satzung wird die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig.
Das oberste Gremium der Innung ist der Vorstand. Er besteht aus der/dem Vorsitzenden (Obermeister*in), dessen Stellvertreter*in, der/dem Lehrlingswart*in sowie der/dem Kassenwart*in. Die Innung kann auch Ausschüsse bilden (z. B. einen Gesellenprüfungsausschuss, Berufsbildungsausschuss). Alle Ämter innerhalb der Innung sind ehrenamtlich besetzt.
Im Vordergrund steht die Förderung und Pflege eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Auszubildenden. Außerdem regelt und überwacht sie die Ausbildung nach § 33 Handwerksordnung im Rahmen der Dualen Ausbildung.
Aufgabe (HwO § 54) der Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie
• den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
• ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben,
• entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern,
• die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist,
• das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten,
• bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken,
• das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern,
• über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten,
• die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
• die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
Tätigkeitsbereiche der Innungen mit Unterstützung der Kreishandwerkerschaften:
• Vertreten und fördern der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder das selben Gewerks.
• Guten Zusammenhalt zwischen Auszubildenden, Gesellen, Meistern und Personen, die eine Weiterbildung absolviert haben, herstellen und aufrecht halten.
• Schlichten, wenn es zwischen Innungsbetrieben und Auftraggebern zu Streitigkeiten kommt.
• Beraten und erstellen Gutachten über die Arbeiten des Gewerks.
• Überwachen und regeln der Ausbildung des Nachwuchses.
• Abnehmen der Zwischen- und Gesellenprüfungen.
• Fördern der Weiterbildung im Rahmen von Fachschulbesuchen und Lehrgängen.
Schon im Mittelalter haben sich regional ansässige Handwerker eines bestimmten Gewerkes in Zünften zusammenschlossen. Diese gemeinsamen Interessenvertretungen haben sich gegenseitig unterstützt und die Traditionen des Handwerks gepflegt.
Eine Zunft übte unterschiedliche Funktionen aus
• Organisation und Ordnung der gewerblichen Arbeit
• Aufgaben im religiösen, kulturellen und karitativen oder im politischen und militärischen Bereich
• Vertretung ihrer Rechte und Interessen und die ihrer Mitglieder vor den obrigkeitlichen Instanzen und vor Gericht
• Versorgung von Meisterwitwen oder alter und kranker Handwerksmeister
• stifteten Altäre und Messen
• organisierten Feste, Rituale und Zeremonien
• beteiligten sich an städtischen Wacht- und Wehrdiensten
Mit der zunehmenden Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts begann der gesellschaftliche Abstieg der Zünfte. Es entstanden neue Herstellungsweisen und neue Berufsgruppen. Die Gesellschaft wandelte sich und in dieser konnten die Berufsvereinigungen in ihrer bisherigen Form nicht weiterbestehen. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit verloren die Zünfte in Deutschland endgültig ihre Macht.
Aus diesen Zünften sind die Handwerksinnungen hervorgegangen. Ihre Entstehungsgeschichte führt in die Zeit der deutschen Reichsgründung 1871 zurück. Das Anliegen der Innungen ähnelt in vielen Dingen dem der früheren Zünfte. Die Innungen stellen sich jedoch auch den heutigen Anforderungen und deshalb sind ihre Aufgaben wesentlich umfangreicher geworden.