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Autoren
OldBo
18.12.2022
Die Innungen sind freiwillige Zusammenschlüsse von selbstständigen Handwerkern und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Stadtwerke). Jede Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Recht und einer Kreishandwerkerschaft angeschlossens, die der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer untersteht.

Die Innungen sind freiwillige Zusammenschlüsse von selbstständigen Handwerkern und Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Stadtwerke). Jede Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Recht und einer Kreishandwerkerschaft angeschlossens, die der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer untersteht.

Alle Innungen, die in einem Stadt- oder Landkreis zusammengeschlossen sind, werden von der jeweiligen Kreishandwerkerschaft betreut. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der zuständigen Handwerkskammer. Mit deren Genehmigung der Satzung wird die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig.

Das oberste Gremium der Innung ist der Vorstand. Er besteht aus der/dem Vorsitzenden (Obermeister*in), dessen Stellvertreter*in, der/dem Lehrlingswart*in sowie der/dem Kassenwart*in. Die Innung kann auch Ausschüsse bilden (z. B. einen Gesellenprüfungsausschuss, Berufsbildungsausschuss). Alle Ämter innerhalb der Innung sind ehrenamtlich besetzt.

Im Vordergrund steht die Förderung und Pflege eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Auszubildenden. Außerdem regelt und überwacht sie die Ausbildung nach § 33 Handwerksordnung im Rahmen der Dualen Ausbildung.

Tätigkeitsbereiche der Innungen mit Unterstützung der Kreishandwerkerschaften:

Vertreten und fördern der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder das selben Gewerks.
Guten Zusammenhalt zwischen Auszubildenden, Gesellen, Meistern und Personen, die eine Weiterbildung absolviert haben, herstellen und aufrecht halten.
Schlichten, wenn es zwischen Innungsbetrieben und Auftraggebern zu Streitigkeiten kommt.
Beraten und erstellen Gutachten über die Arbeiten des Gewerks.
Überwachen und regeln der Ausbildung des Nachwuchses.
Abnehmen der Zwischen- und Gesellenprüfungen.
Fördern der Weiterbildung im Rahmen von Fachschulbesuchen und Lehrgängen.

Von der Zunft zur Innung

Schon im Mittelalter haben sich regional ansässige Handwerker eines bestimmten Gewerkes in Zünften zusammenschlossen. Diese gemeinsamen Interessenvertretungen haben sich gegenseitig unterstützt und die Traditionen des Handwerks gepflegt.
Zünfte übten unterschiedliche Funktionen aus

Organisation und Ordnung der gewerblichen Arbeit
Aufgaben im religiösen, kulturellen und karitativen oder im politischen und militärischen Bereich
Vertretung ihrer Rechte und Interessen und die ihrer Mitglieder vor den obrigkeitlichen Instanzen und vor Gericht
Versorgung von Meisterwitwen oder alter und kranker Handwerksmeister
stifteten Altäre und Messen
organisierten Feste, Rituale und Zeremonien
beteiligten sich an städtischen Wacht- und Wehrdiensten

Mit der zunehmenden Industrialisierung Anfang des 19. Jahrhunderts begann der gesellschaftliche Abstieg der Zünfte. Es entstanden neue Herstellungsweisen und neue Berufsgruppen. Die Gesellschaft wandelte sich und in dieser konnten die Berufsvereinigungen in ihrer bisherigen Form nicht weiterbestehen. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit verloren die Zünfte in Deutschland endgültig ihre Macht.

Aus diesen Zünften sind die Handwerksinnungen hervorgegangen. Ihre Entstehungsgeschichte führt in die Zeit der deutschen Reichsgründung 1871 zurück. Das Anliegen der Innungen ähnelt in vielen Dingen dem der früheren Zünfte. Die Innungen stellen sich jedoch auch den heutigen Anforderungen und deshalb sind ihre Aufgaben wesentlich umfangreicher geworden.

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