Feuerlöschteiche wurden (und werden immer noch) in Gemeinden und Baugebieten angelegt, wenn keine kontinuierliche Löschwasserversorgung gewährleistet ist. In den meisten Fällen nutzen die Feuerwehren das Löschwasser über Hydranten des lokalen Wassernetzes. Aber um Beeinträchtigungen der
Trinkwasserversorgung bei umfangreichen Löscharbeiten zu vermeiden und/oder wenn die Löschwassermenge nicht ausreicht, wird der Bau von Löschteichen notwendig. Außerdem wird ein Feuerlöschteich notwendig, wenn der nächste Hydrant mehr als 300 Meter von einem Brandobjekt entfernt ist oder sich zwischen dem Gebäude und dem nächstgelegenen Hydranten Hindernisse (stark befahrene Straßen, Bahnlinien, Autobahnen) befinden.
In Deutschland werden als Feuerwehrlöschteich nur künstlich angelegte Gewässer anerkannt, die ausschließlich sauberes Wasser enthalten. Das Wasser darf keinen Kontakt mit Grundwasser haben und das macht die Verwendung einer Folienabdichtung notwendig.
Die Vorgaben sind in der DIN 14210 2019-06 "Künstlich angelegte Löschwasserteiche" festgelegt.
Anforderungen (Auszüge aus DIN 14210)
Fassungsvermögen
Löschwasserteiche sollen ein Fassungsvermögen von mindestens 1.000 m³ Löschwasser haben. Für Löschwasserteiche mit kleinerem Fassungsvermögen ist der Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge zu erbringen.
Wassertiefe
Die Wassertiefe muss mindestens 2 m betragen.
Form
Die Form des Löschwasserteiches (Draufsicht) darf beliebig gewählt und den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.
Löschwasser-Entnahmestelle
Zur Löschwasserentnahme muss ein Saugschacht oder mindestens ein Saugrohr vorhanden sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Entnahmevorrichtung jederzeit eisfrei bleibt. Die Entnahmestelle muss so angeordnet sein, dass sie über eine Zufahrt erreicht werden kann.
Saugrohr
Das Saugrohr muss einen Innendurchmesser von 125 mm haben und darf nicht länger als 10 m sein. Die Einlauföffnung des Saugrohres soll in Höhe des Teichbodens liegen und muss mit einem zylindrischen Sieb aus nicht rostendem Werkstoff abgeschlossen sein. Die freie Siebfläche muss dem 2,5 fachen Wert der Querschnittsfläche des Saugrohres entsprechen. Die Weite der Sieböffnungen muss 6 mm betragen. Als Sauganschluss muss ein Löschwasser-Sauganschluss nach DIN 14244 verwendet werden (A-Festkupplung).
Dichtheit
Die Rohrleitung muss zwischen Einlauföffnung und Sauganschlusskupplung luftdicht sein.
Zufahrt
Die Zufahrt muss den Anforderungen an Feuerwehrzufahrten nach DIN 14090 entsprechen.
Einfriedung
Der Löschwasserteich muss min. 1,25 m hoch so umfriedet sein, dass zwischen der Einfriedung und dem Vorratsraum ein mindestens 1 m breiter, begehbarer Streifen bleibt. Im Zufahrtsbereich muss eine verschließbare mindestens 1 m breite Tür vorhanden sein. Die Tür muss sich mit einem Dreikantschlüssel öffnen lassen.
Pflege und Wartung
Löschwasserteiche sind durch geeignete Maßnahmen so zu pflegen und so zu warten, dass jederzeit »Löschwasser« entnommen werden kann.
Befüllung
In den Löschwasserteich darf kein ungeklärtes Schmutzwasser eingeleitet werden. Wird Niederschlagwasser zum Nachfüllen benutzt, so ist es über einen Sandfang zu leiten. Fließende Gewässer dürfen nicht durch den Löschwasserteich hindurchgeführt werden.
Beschilderung
Nach DIN 14210 (Löschwasserteiche) muss der Löschwasserteich mit einem Schild DIN 4066-B3 dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein.