Der Bebauungsplan (B-Plan) wird von der zuständigen Gemeinde aufgestellt. In dem B-Plan werden die Regelungen über die mögliche Bebauung und ihre Art und Weise von genau definierten Grundstücken und regelt die bauliche Nutzung von bestimmten Flächen. Er stellt somit die Grundlage dar, auf der Baugenehmigungen erteilt werden können. Deshalb sollte immer vor dem Kauf eines Grundstück ein Fachplaner (Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure) hinzugezogen werden.
Der B-Plan wird als Satzung aufgestellt und ist dann das Baurecht. Er stellt somit die Grundlage dar, auf der Baugenehmigungen erteilt werden können. Oft schreckt der Bebauungsplan interessierte Käufer ab, weil die Vorgaben nicht zur eigenen Planung passen. Wobei es dann an Kleinigkeiten scheitern kann.
Es gibt verschiedene von Bebauungsplanarten:
• Qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB
• Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB
• Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
• Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB
In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern für jeweils einen Teil davon (Ortsteil oder eine Grundstücksgruppe). Normalerweise besteht ein Bebauungsplan aus zwei Teilen. Teil A - Planzeichnung (im Maßstab 1:500 beziehungsweise 1:1000 bei größeren Plangebieten erstellt wird, und auf einer amtlichen Flurkarte basiert) und Teil B - Text (Beschreibung der Vorgaben)
Es bestehen keine diesbezügliche gesetzliche Regelung, so dass ein Bebauungsplan auch Gültigkeit besitzt, wenn er ausschließlich in Textform verfasst ist.
Bestandteile eines B-Plans
Im Bebauungsplan können u. a. grundstücksbezogene Festsetzungen hinsichtlich folgender Punkte getroffen werden:
• Art der baulichen Nutzung
• Maß der baulichen Nutzung
• Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
• Verkehrsflächen
• Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen
• Grün- und Freiflächen