Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
30.07.2024
Der Bebauungsplan (B-Plan) wird von der zuständigen Gemeinde aufgestellt. In dem B-Plan werden die Regelungen über die mögliche Bebauung und ihre Art und Weise von genau definierten Grundstücken und regelt die bauliche Nutzung von bestimmten Flächen.
Bebauungsplan
 Bebauungsplan
Quelle: Musterhaus.net GmbH

Der Bebauungsplan (B-Plan) wird von der zuständigen Gemeinde aufgestellt. In dem B-Plan werden die Regelungen über die mögliche Bebauung und ihre Art und Weise von genau definierten Grundstücken und regelt die bauliche Nutzung von bestimmten Flächen. Er stellt somit die Grundlage dar, auf der Baugenehmigungen erteilt werden können. Deshalb sollte immer vor dem Kauf eines Grundstück ein Fachplaner (Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure) hinzugezogen werden.

Der B-Plan wird als Satzung aufgestellt und ist dann das Baurecht. Er stellt somit die Grundlage dar, auf der Baugenehmigungen erteilt werden können. Oft schreckt der Bebauungsplan interessierte Käufer ab, weil die Vorgaben nicht zur eigenen Planung passen. Wobei es dann an Kleinigkeiten scheitern kann.

Es gibt verschiedene von Bebauungsplanarten:
• Qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 (1) BauGB
• Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB
• Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
• Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB

In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern für jeweils einen Teil davon (Ortsteil oder eine Grundstücksgruppe). Normalerweise besteht ein Bebauungsplan aus zwei Teilen. Teil A - Planzeichnung (im Maßstab 1:500 beziehungsweise 1:1000 bei größeren Plangebieten erstellt wird, und auf einer amtlichen Flurkarte basiert) und Teil B - Text (Beschreibung der Vorgaben)

Es bestehen keine diesbezügliche gesetzliche Regelung, so dass ein Bebauungsplan auch Gültigkeit besitzt, wenn er ausschließlich in Textform verfasst ist.
Bestandteile eines B-Plans

Im Bebauungsplan können u. a. grundstücksbezogene Festsetzungen hinsichtlich folgender Punkte getroffen werden:
• Art der baulichen Nutzung
• Maß der baulichen Nutzung
• Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
• Verkehrsflächen
• Gemeinbedarfs- und Infrastruktureinrichtungen
• Grün- und Freiflächen

Weitere Funktionen
Aktuelle Forenbeiträge
Christian74er schrieb: Ich habe im Sommer meine Gasheizung durch eine Stiebel WPL-A...
Namor99 schrieb: Hallo zusammen, jedes Jahr in der Übergangszeit vermutlich...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Haustechnische Softwarelösungen
SHKwissen nutzen
Wissensbereiche
Website-Statistik