Von den verbauten HV-Komponenten geht bei Serienfahrzeugen unter normalen Bedingungen keine elektrische Gefahr aus. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise bei Reparatur- oder Servicearbeiten unter Spannung stehende Teile berührt werden. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Unfallfahrzeuge handelt.
In Unternehmen tragen die Betriebsleitung und die beauftragten Führungskräfte für den Arbeitsschutz die Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass für elektrotechnische Arbeiten nur Beschäftigte eingesetzt werden, die die Gefahren an Hybrid- und Elektrofahrzeugen beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen können.
Die Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern für sicheres Arbeiten im Bereich der E-Mobilität ist besonders im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" beschrieben.
Die notwendige Qualifizierung der Beschäftigten muss von Personen durchgeführt werden, die das erforderliche Wissen auf dem zu vermittelnden Arbeitsgebiet, didaktisches Können sowie Erfahrungen in der Erwachsenenbildung haben. Bei der Qualifizierung müssen geeignete Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt und praxisgerechte Übungen durchgeführt werden. Die erfolgreiche Teilnahme muss nachvollziehbar unter Angabe der vermittelten Inhalte dokumentiert werden. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen können intern oder von externen Ausbildungsträgern durchgeführt werden. Die Unfallversicherungsträger erteilen keine Zertifizierungen für Lehrgänge oder Bildungsträger.
Zertifizierungen
Fachkundige Leitung im HV-Bereich
Ein fachkundiges Leiten im HV-Bereich ist immer dann erforderlich, wenn neben den Arbeiten an HV-Systemen zusätzliche Aufgaben notwendig sind, wie
• Planen, Projektieren, Konstruieren,
• Organisieren der Arbeiten,
• Festlegen der Arbeitsverfahren,
• Auswählen geeigneter Arbeits- und Aufsichtskräfte,
• Bekanntgeben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen,
• Festlegen der zu verwendenden Werkzeuge und Hilfsmittel,
• Festlegen notwendiger Schulungsmaßnahmen,
• Kontrolle von Arbeitsabläufen durch Stichproben oder Erfolgskontrollen.
Die fachkundige Leitung muss eine Person mit Fach- und Führungsverantwortung übernehmen. Die Entscheidung, wer Fach- und Führungsverantwortung für Fachkundige Personen (FHV) übernimmt, triff die Unternehmensleitung im Rahmen der Pflichtenübertragung.
Fachkundige Person Hochvolt (FHV)
Personen, die Arbeiten an HV-Systemen durchführen sollen, müssen für diese Arbeiten qualifiziert sein. Der Umfang der Qualifizierung hängt unter anderem vom Grad der bei den Arbeiten auftretenden elektrischen Gefährdungen und von den Vorkenntnissen ab. Die qualifizierten Beschäftigten müssen in der Lage sein, die übertragenen Arbeiten zu beurteilen, mögliche Gefahren zu erkennen und die notwendigen Schutzmaßnahmen anzuwenden.
Beim Einsatz von Fachkundigen Personen Hochvolt (FHV) ist zu berücksichtigen, ob sie für Arbeiten innerhalb des Projektierungs- und Entwicklungs- prozesses (vor SoP), der Montage des HV-Systems oder für Servicearbeiten an Serienfahrzeugen (nach SoP) qualifiziert sind. In welchem Arbeitsbereich die Fachkundigen Personen Arbeiten ausführen können, kann den entsprechenden Qualifizierungsnachweisen und Zertifikaten entnommen werden.
Eine FHV kann auch Leitung und Aufsicht übernehmen. Das bedeutet die Wahrnehmung von Fach- und Führungsverantwortung, besonders für folgende Tätigkeiten:
• Unterrichten und Einweisen Fachkundig unterwiesener Personen
• Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung von HV-Systemen
• Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen
• Durchführen der zur jeweiligen Arbeit notwendigen Sicherheitsmaßnahmen; gegebenenfalls das Durchführen und Kontrollieren getroffener Sicherheitsmaßnahmen.
Fachkundig unterwiesene Person (FuP)
Fachkundig unterwiesene Personen dürfen eigenverantwortlich keine Arbeiten an Hochvoltsystemen und -komponenten ausführen. Sie dürfen nur die Arbeiten ausführen, für die sie eine Unterweisung erhalten haben . Bei diesen Arbeiten müssen sie die vermittelten Maßnahmen und Verhaltensregeln anwenden. Die FuP darf nur dann Arbeiten am Hochvoltsystem im spannungsfreien Zustand ausführen, wenn dies unter Leitung und Aufsicht einer FHV erfolgt.