Wenn die Akkus für den Einsatz im Auto nicht mehr leistungsfähig genug sind, sind keineswegs wertlos. In der Regel haben sie dann nach mehreren Tausend Ladezyklen (je nach Akkutyp und Zellchemie) immer noch einen Energieinhalt von 70 bis 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität. Es ist deshalb weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll, sie in diesem Zustand zu recyceln. Die Akkus können im sogenannten Second Life (zweites Leben) im stationären Betrieb weiterverwendet werden.
Bei den derzeitigen kostspieligen Recyclingverfahren lohnt sich eine Weiterverwendung der Batterien. Das gilt vor allem dann, wenn man mehrere von ihnen zu einem großen, stationären Stromspeicher zusammenschaltet. Der stationäre Betrieb hat den Vorteil, dass die Batterie weit weniger gestresst wird als im Auto mit seinen stetigen Beschleunigungs- und Rekuperationsphasen. Der stationäre Betrieb verläuft auch deutlich gleichmäßiger, und das Laden sowie Entladen erfolgt nur langsam, also deutlich schonender für die Batterie.
Aber irgendwann haben auch diese Batterien keine ausreichende Kapazität (<30 %) und werden dann End-of-Life-Batterien.
Nicht mehr nutzbare End-of-Life-Batterien werden nicht einfach deponiert oder verbrannt, sondern recycelt. Die wichtigsten Methoden dafür sind:
• Einschmelzen: Dabei macht man sich die unterschiedlichen Schmelzpunkte der enthaltenen Metalle zu Nutze und verflüssigt sie so nacheinander.
• Schreddern und mechanisch bzw. chemisch trennen: Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass nicht nur Metalle recycelt werden können, sondern z. B. auch Elektrolyte und Kunststoff
Die in einem Akku enthaltenen Rohstoffe sind viel zu wertvoll, um sie ungenutzt zu lassen. Eine Antriebsbatterie enthält im Gehäuse zwar sehr viel Aluminium, Stahl und Kunststoffe, im Inneren aber auch Anteile an Lithium, Mangan, Kobalt, Nickel. und Kupfer.
In einem rund 400 kg schweren Lithium-Ionen-Akku mit 50 kWh Kapazität stecken aktuell etwa
8 kg Lithium | 12 kg Mangan | 9 kg Kobalt | 41 kg Nickel | 71 kg Grafit
Die Anteile an Metallen im Gehäuse betragen
22 kg Kupfer | 126 kg Aluminium | 3 kg Stahl
Dazu können 37 kg Elektrolyt und 21 kg Kunststoffe recycelt werden.
Das Recycling von Traktionsbatterien ist noch weitgehend ungeklärt. Bei Lithium-Ionen-Batterien kann allenfalls ein Teil der metallischen Rohstoffe recycelt werden. Mit der Batterieverordnung und dem Batteriepass versucht die EU nun, einen Prozess hin zu kompletter Wiederverwertung oder Wiederverwendung anzustoßen und zu beschleunigen.
Die neue Europäische Batterieverordnung und Batteriegesetz ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen sowie einen funktionierenden Wirtschaftskreislauf hinsichtlich der Rücknahme von Batterien, des Recyclings von Batterierohstoffen und deren Wiederverwertung zu befördern.
Die Eckpunkte der neuen EU-Batterie-Verordnung lauten:
• Die vorgeschriebene Wiederverwertungsquote für Batterien beträgt nicht mehr 50, sondern 90 Prozent.
• Neu produzierte Batterien müssen einen Mindestanteil von recyceltem Material enthalten. Die Quoten werden angehoben.