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Autoren
OldBo
04.03.2025
Eine mehrjährige praktische Berufserfahrung auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld, in dem eine Gesellenprüfung ohne Berufsausbildung durchgeführt werden soll, ist die wichtigste Voraussetzung. Als Berufserfahrung können Tätigkeiten im Inland sowie im Ausland angerechnet werden. Interessierte für die Externenprüfung (Ausnahmsweise Zulassung) müssen in der Regel bei der Prüfungsvorbereitung ohne Ausbildung und Ausbilder und ohne Berufsschule sowie Berufsschullehrer zurechtkommen.

Eine mehrjährige praktische Berufserfahrung auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld, in dem eine Gesellenprüfung ohne Berufsausbildung durchgeführt werden soll, ist die wichtigste Voraussetzung. Als Berufserfahrung können Tätigkeiten im Inland sowie im Ausland angerechnet werden. Interessierte für die Externenprüfung (Ausnahmsweise Zulassung) müssen in der Regel bei der Prüfungsvorbereitung ohne Ausbildung und Ausbilder und ohne Berufsschule sowie Berufsschullehrer zurechtkommen. Aber viele Berufsschulen geben auch Auskunft über das notwendige Unterrichtsmaterial und dass es bei den überbetrieblichen Ausbildungsstätten Kurse zur Prüfungsvorbereitung gibt, die auch Externe besuchen können. Außerdem gibt es Vorbereitungskurse in Bildungsakademien, die auf diese Prüfung vorbereiten.
Diese Vorbereitungskurse (z. B. bei HWK, IHK oder IBB) sind kostenpflichtig, es gibt aber vielfältige Fördermöglichkeiten. Für Vorbereitungskurse zur Externenprüfung ist es möglich, dass sogar 100 % der Kosten übernommen werden können. Fördermöglichkeiten dafür gibt es zum Beispiel über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und Jobcenter. Auch die Deutsche Rentenversicherung und der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bieten Unterstützung an. Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland eigene Länder-Förderprogramme..

Die wichtigste Voraussetzung für eine Prüfungszulassung ist eine Beschäftigungszeit von mindestens dem 1,5-fachen der regulären Ausbildungszeit des Berufs der Gegensstand des Antrags ist. Bei einer dreijährigen Ausbildungszeit sind also mindestens viereinhalb Jahre Berufserfahrung nötig. Diese werden durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsbescheinigungen und längere berufliche Qualifizierungsmaßnahmen nachgewiesen.
Die Prüungsinhalte des Berufes sind sowohl zeitlich als auch vom Umfang her mit den Gesellenprüflingen des gleichen Berufes im jeweiligen Kammerbezirk identisch.

Die Anmeldung erfolgt bei den Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern und ist meistens, wie die regulären Prüfungen auch, zweimal im Jahr möglich. So findet z. B. die Sommerprüfung, die als schriftliche Prüfung im Mai und als praktische Prüfung zwischen Juni und August, statt. Für die Winterprüfung, die schriftlich im November und praktisch von Dezember bis März des nächsten Jahres stattfindet. Das kann aber je nach Kammerbezirk variieren.

Quellen
DHZ, IBB
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