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Autoren
OldBo
09.09.2026
Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten. Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landrätinnen und Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeisterinnen und -meister in den kreisfreien Städten (untere Katastrophenschutzbehörden), die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien oder Senatsverwaltungen sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen in den Ländern (obere Katastrophenschutzbehörden). Träger der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind zum Beispiel die Feuerwehren und die anerkannten privaten Hilfsorganisationen. Der Katastrophenschutz wird mehrheitlich ehrenamtlich getragen. Der Bund ergänzt den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN Schutz (Abkürzung für "chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear“), Sanitätswesen und Betreuung für Zwecke des Zivilschutzes durch Ausstattung und Ausbildung nach § 13 ZSKG.

Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Aufgabe der Länder und umfasst die Gefahrenabwehr bei Katastrophen.

Mögliche Katastrophen sind
• Extremwetterereignisse (Tornados, Windhosen),
• Erdbeben,
• Klimawandel,
• Sturmfluten,
• Überschwemmungen,
• Hochwasser,
• Zugunglücke,
• Flugzeugabstürze,
• Brückeneinstürze,
• Verkehrstote,
• Kriege,
• Waldschäden,
• Waldbrände,
• Hungersnöte,
• Chemieunglücke,
• Gefahrgutunfälle,
• Atomunglücke,
• Seuchen,
• Meteoriteneinschläge,
• ökologischer Tod natürlicher Gewässer,
• Cyberangriffe,
• Hybride Angriffe,
• Sabotageaktionen (Stromleitungen, Schienenstrecken).

Im Katastrophenfall sind Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden für den Bevölkerungsschutz zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern untere Katastrophenschutzbehörden. Die operative Durchführung, medizinische Versorgung und vieles mehr, erfolgt somit auf kommunaler Ebene. Bei einem lokalen Schadensfall erhalten die Kommunen Hilfe von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften von dem Technischen Hilfswerk, dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern, den Johannitern, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und dem Deutschen Feuerwehrverband.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Quellen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Kreis Stormarn, Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Bundeszentrale für Politische Bildung
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