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Autoren
OldBo
09.09.2026
Der Bevölkerungsschutz ist der Oberbegriff bezüglich des Zivilschutzes, der die Aufgaben und Maßnahmen des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren umfasst und des Katastrophenschutzes, der in Friedenszeiten die Aufgabe der Länder ist, das durch das jeweilige Landesrecht ausgestaltet wird.
Gesamtgesellschaftliche Sicherheitsarchitektur
 Gesamtgesellschaftliche Sicherheitsarchitektur
Quelle: Bosy
ZSKG § 1 - Aufgaben des Zivilschutzes
 ZSKG § 1 - Aufgaben des Zivilschutzes
Quelle: Bosy
Sektoren der Kritischen Infrastruktur (KRITIS)
 Sektoren der Kritischen Infrastruktur (KRITIS)
Quelle: Bosy

Der Bevölkerungsschutz ist der Oberbegriff bezüglich des Zivilschutzes, der die Aufgaben und Maßnahmen des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren umfasst und des Katastrophenschutzes, der in Friedenszeiten die Aufgabe der Länder ist, das durch das jeweilige Landesrecht ausgestaltet wird.

Für die Bewältigung von außergewöhnlichen Schäden durch zum Beispiel Hochwasser, Starkregen, Stürme oder auch technische Unfälle ist in Deutschland der Bevölkerungsschutz zuständig. Dieser wird hauptsächlich durch ehrenamtliche Kräfte getragen und umfasst sowohl den Katastrophenschutz, also den Schutz vor Naturgefahren, als auch den Zivilschutz als Schutz etwa der Bevölkerung im Verteidigungsfall. Der Bevölkerungsschutz stellt eine der fünf zentralen Säulen der gesamtgesellschaftlichen bzw. gesamtstaatlichen Sicherheitsarchitektur dar, neben den Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, der Bundeswehr sowie der Wirtschaft durch private Betreiberinnen und Betreiber Kritischer Infrastrukturen.
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Aufgabe des Zivilschutzes ist es (ZSKG § 1 - Aufgaben des Zivilschutzes), durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.
Zum Zivilschutz gehören insbesondere
1. der Selbstschutz,
2. die Warnung der Bevölkerung,
3. der Schutzbau,
4. die Aufenthaltsregelung,
5. der Katastrophenschutz nach Maßgabe des ZSKG § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes,
6. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
7. Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Aufgabe der Länder und umfasst die Gefahrenabwehr bei Katastrophen.
Mögliche Katastrophen sind
• Extremwetterereignisse (Tornados, Windhosen),
• Erdbeben,
• Klimawandel,
• Sturmfluten,
• Überschwemmungen,
• Hochwasser,
• Zugunglücke,
• Flugzeugabstürze,
• Brückeneinstürze,
• Verkehrstote,
• Kriege,
• Waldschäden,
• Waldbrände,
• Hungersnöte,
• Chemieunglücke,
• Gefahrgutunfälle,
• Atomunglücke,
• Seuchen,
• Meteoriteneinschläge,
• ökologischer Tod natürlicher Gewässer,
• Cyberangriffe,
• Hybride Angriffe,
• Sabotageaktionen (Stromleitungen, Schienenstrecken)..

Im Katastrophenfall sind Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern untere Katastrophenschutzbehörden. Die operative Durchführung, medizinische Versorgung und vieles mehr, erfolgt somit auf kommunaler Ebene. Bei einem lokalen Schadensfall erhalten die Kommunen Hilfe von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften von dem Technischen Hilfswerk, dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern, den Johannitern, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und dem Deutschen Feuerwehrverband.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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Da die Kritische Infrastruktur (KRITIS) in Deutschland gemäß der Definition des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als "Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen“ beschrieben werden, führen ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung zu nachhaltigen Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen dramatischen Folgen.

Diese Definition verdeutlicht, dass es sich bei Kritischen Infrastrukturen um Systeme handelt, die für das reibungslose Funktionieren unserer Gesellschaft unerlässlich sind. Die Sicherheit und Resilienz dieser Infrastrukturen sind daher von höchster Bedeutung.

Die Kritische Infrastruktur in Deutschland wurde über Jahrzehnte hinweg in zahlreichen Bereichen (Straßen, Brücken, Schienennetzen, Wasserstraßen, Schulen, Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Katastrophenschutz, Polizei, Verteidigung und der digitalen Verwaltung sowie Datenschutz) zu wenig investiert und stark vernachlässigt. Dies führte zu einem massiven Sanierungsstau, den zu beheben nun einen langfristigen Aufwand erfordert. Hier wird mit dem Einstz eines "Sondervermögens" das Vergessene bzw. Versäumte nachzuholen.

Hier werden in den letzten Jahren zunehmend die Energieinfrastrukturen (besonders die Stromversorgung und die Schienennetze) angegriffen. Diese sind so umfangreich, dass ein umfassender Schutz unmöglich ist.

Quellen
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Justiz, Landesportal Schleswig-Holstein
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