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Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
23.06.2026
Das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird auf der Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) (§ 7) von einer zugelassenen Überwachungsstelle (GS-Stelle) für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände vergeben. Im Gegensatz zur CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer wird das GS-Zeichen überprüft.
GS-Zeichen - geprüfte Sicherheit
 GS-Zeichen - geprüfte Sicherheit
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) wird auf der Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) (§ 7) von einer zugelassenen Überwachungsstelle (GS-Stelle) für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände vergeben. Im Gegensatz zur CE-Zeichen ohne Kenn-Nummer wird das GS-Zeichen überprüft.

Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheidet darüber, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird.

Das GS-Zeichen zeigt an, dass bei der Bestimmungsgemäße Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders nicht gefährdet und das Produkt, einschließlich seiner Gebrauchsanweisung, auf Sicherheit geprüft wurde.

Voraussetzungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens

Das GS-Zeichen wird von einer GS-Stelle zuerkannt. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass

  • der Hersteller oder sein Bevollmächtigter einen Antrag bei einer GS-Stelle gestellt hat und gewährleistet, dass die hergestellten technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen,
  • von einer GS-Stelle durch eine Baumusterprüfung der Nachweis der Übereinstimmung des geprüften Baumusters mit den Anforderungen des GPSG hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit sowie anderen Rechtsvorschriften vorliegt und sie über die Zuerkennung des GS-Zeichens eine Bescheinigung ausgestellt hat,
  • ein Nachweis der GS-Stelle vorliegt, dass die Voraussetzungen eingehalten werden, die bei der Herstellung der technischen Arbeitsmittel /verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände zu beachten sind, um die Übereinstimmung mit dem geprüften Baumuster zu gewährleisten
  • und die GS-Stelle Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der Herstellung der technischen Arbeitsmittel/verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände und rechtmäßigen Verwendung des GS-Zeichens durchführt.
Zugelassene Überwachungsstellen (Stand: 12. April 2010)
DEKRA Industrial GmbH
DEKRA EXAM GmbH
• GTÜ Anlagensicherheit GmbH
• Lloyd´s Register Quality Assurance GmbH
• SGS-TÜV GmbH
• TOS Prüf GmbH
• TÜV Austria Services GmbH
• TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
• TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
• TÜV SÜD Chemie Service GmbH
• TÜV SÜD Industrie Service GmbH
• TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
• TÜV Thüringen e.V.

Produktgruppen
  • Aufzüge
  • Elektrische Produkte
  • Maschinen
  • Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
  • Trittsicherheit auf Bodenbelägen und Treppen
Weitere Funktionen
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Remmi Demmi schrieb: ... die neuen sind eben voreinstellbar und wohl zwingend erforderlich...
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
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