Die
Voreinstellung bzw.
Volumenstrombegrenzung ist ein Bestandteil eines
hydraulischen Abgleiches. Diese Einstellung ist notwendig, damit die
Masseströme richtig eingestellt werden, d. h. jeder Heizkörper soll nur die
Wassermenge bekommen, die der berechneten
Raumheizlast entspricht.
In den Stromkreisen, in denen der Druckverlust geringer ist, müssen Drosselarmaturen (
voreinstellbare Thermostatventile [evtl. einstellbare
Rücklaufverschraubungen], in größeren Anlagen -
Strangregulierventile) eingebaut werden. Diese Drosselarmaturen
reduzieren den
überschüssigen Druck bzw. halten ihn konstant, damit der "günstigste" Heizkreis (Heizkörper) nicht die Anlage steuert, denn dieser Heizkreis (Heizkörper) beeinflusst die Funktion der anderen Heizkreise (Heizkörper). Einfach gesagt, dieser Heizkörper darf den anderen Heizkörpern nicht das
Wasser wegnehmen.
Die
Voreinstellung kann durch
Spezialschlüssel oder durch das Drehen der inneren Ventilblende durch einen
äußeren Ring durchgeführt werden. Die Einstellwerte werden über eine
Rohrnetzberechnung ermittelt.
Der
Abgleich ist nicht nur nach der
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C – ATV
DIN 18380 (wenn die VOB schriftlich festgelegt wird), der
DIN EN 14336 (Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen - 01-2005) und der
EnEV (
Energie
Einspar
Verordnung)
vorgeschrieben, sondern auch
Grundvoraussetzung für eine effizient
arbeitende außentemperaturgesteuerte Anlage. Natürlich muss diese
Leistung auch
beauftragt und
bezahlt werden.