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Autoren
OldBo
01.11.2011
Hausmeister/in ist in Deutschland kein Ausbildungsberuf. Die Tätigkeit setzt aber eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung voraus. In Österreich sind die Hausmeister/innen (Hausbesorger/in) nach dem Hausbesorgergesetz abgesichert. In der Schweiz gibt es die Ausbildung zum eidgenössisch diplomierten Hausmeister/in.

Hausmeister/in ist in Deutschland kein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Tätigkeit setzt aber eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung voraus. Sie werden hauptsächlich von Wohnungsbaugesellschaften, Eigentümergemeinschaften oder Facility-Management-Unternehmen beschäftigt.

In Österreich sind bzw. waren die Hausmeister/innen (Hausbesorger/in > heute Hausbetreuer/in) nach dem Hausbesorgergesetz abgesichert. In der Schweiz gibt es die Ausbildung zum eidgenössisch diplomierten Hausmeister/in. In Frankreich werden die Hausmeister/innen Concierge genannt.

Die Aufgaben eines Hausmeisters und einer Hausmeisterin sind umfangreich.
  • So müssen sie handwerkliche Arbeiten, kleine Reparaturen und Wartungsarbeiten ausführen. Dazu gehört auch die Kontrolle und Überwachung von Trinkwasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Elektroanlagen.
  • Durchführung von Sommer- und Winterdienst (das Sauber halten der Wege und Grünflächen, so z. B. Rasenmähen und Baum- und Heckenschnitt.
  • Reinigungsarbeiten überwachen und Abfallentsorgung
  • Zählerstände ablesen, wenn Mieter aus- oder einziehen, sowie gemeinsam mit dem Mieter die Abnahme- oder Übergabeprotokolle erstellen.
  • Auf die Einhaltung der Hausordnung achten und besondere Vorfälle und Verstöße an die Hausverwaltung bzw. den Hauseigentümer weiterleiten.
  • Überwachung von ausführenden Firmen.
Außerdem sind sie die Ansprechpartner  für die Belange der Mieter vor Ort, z. B. bei Fragen bei dem Einzug oder Streitigkeiten unter den Mietparteien.
Dem Hausmeister oder der Hausmeisterin wird eine Dienstwohnung im Gebäudekomplex zur Verfügung gestellt. Dies ist besonders in große oder öffentliche Objekten (Schulen, Verwaltungsgebäude) notwendig.

Die Arbeiten eines Hausmeisters bzw. einer Hausmeisterin vor Ort werden heutzutage zunehmend von sogenannten Hausmeisterdiensten  oder vom Facility Service (Gebäudedienstleistung) übernommen. In größeren Wohnanlagen oder Gebäudekomplexen werden studierte Facility Manager/in eingesetzt, die Haustechniker/in und Hausmeister/in anleiten.

Hausmeisterdienste dürfen nur Arbeiten ausführen die nicht das Handwerks- und Gewerberecht tangieren, so dürfen z. B. keine Arbeiten in den Gewerken ausgeführt werden, die der Handwerksordnung Anlage A (zulassungspflichtigen Tätigkeiten) betreffen. Also Tätigkeiten für die ein Meisterbrief vorgeschrieben ist.
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Nombre schrieb: Hallo zusammen, Wir haben einen spartherm lungo gekauft und hab ihn auch selbst angeschlossen. Kaminkehrer war da alles inspiziert, alles okay! Super. Da ich schon vorher 8 Jahre lang in meiner alten...
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