Vor der
Kanalnetzberechnung muss der notwendige
Luftvolumenstrom ermittelt werden. Dieser richtet sich nach der
Art der
Anlage (
Außenluft/Fortluft-,
Umluft-,
Abluftanlage) bzw. danach, welche
Aufgaben die Anlage (z. B. Lüften, Heizen, Kühlen) erfüllen soll. Immer wieder kann man feststellen, dass eine
lüftungstechnische Anlage ausschließlich über den/die
Luftwechsel bzw. Luftrate, ja teilweise sogar nur über den
Mindestluftwechsel ausgelegt wird. Dadurch sind zwar die Anforderungen der
Hygiene erfüllt, aber alle anderen Möglichkeiten einer Lüftungsanlage sind dann nicht mehr machbar. Außerdem kann es vorkommen, dass durch die
Infiltration oder
Exfiltration die notwendigen
Luftmengen nicht mehr passen oder für die einzelnen Räume nicht ausreichend sind. Auch kann durch eine zu geringe
Luftmenge die
Luftführung in den Räumen unzureichend sein.