richtig eingestellt werden, d. h. jeder
entspricht. Außerdem ist der pneumatische
vorgeschrieben, sondern auch Grundvoraussetzung für eine effizient arbeitende Anlage. Natürlich gehört diese Leistung in den Rahmen der Einregulierungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage. Über die Einregulierung muss ein
ausgefertigt werden.
Da die
VOB Teil C – ATV DIN 18379 zu den
anerkannten
Regeln der Technik (
aRdT) gehören, müssen sie bei der Erstellung beachtet werden.
3.4 Einstellen der Anlage
3.4.1 Der Auftraggeber hat die Anlagenteile so
einzustellen, dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht und
die gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden. Der Abgleich der Luftvolumenströme ist den rechnerisch ermittelten
Einstellwerten entsprechend vorzunehmen. Gemessene Werte sind zu
dokumentieren.
3.4.2 Das Bedienungs- und Wartungspersonal für die Anlage ist vom Auftrageber einmal einzuweisen.
Im Prinzip ist der
pneumatische Abgleich mit dem
hydraulischen Abgleich einer Flüssigkeitsanlage (Heizungs-, Solar- und Kühlanlagen) zu vergleichen. Nur muss bei einer Lüftungsanlage genauer gerechnet und eingestellt werden, weil die Förderdrücke kleiner sind.
So wie es bei Flüssigkeitsanlagen die
Rohrnetzberechnung gibt, ist bei einer Lüftungsanlage eine detaillierte
Kanalnetzberechnung durchzuführen, Auf diese wird bei kleinern Anlagen (KWL) oft verzichtet, was dann zu Problemen führen kann, so z. B.
Luftgeräusche, schlechte Durchlüftung einiger Räume, Zugerscheinung durch falsche Auslasseinstellungen. Auch wird dadurch nicht bemerkt, dass die erforderlichen
Luftmengen nicht vorhanden sind.
In eine
Kanalnetzberechnung müssen alle einzubauenden Bauteile einbezogen werden, so z. B.
Außenluftgitter, Filter,
Schalldämpfer, Klappen,
Volumenstromregler,
Luftauslass. Das Kanalsystem kann entweder über gerade Strecken plus Einzelwiderstände (Bogen, Abzweigungen, Reduzierungen) oder mit dem "
gleichwertigen Rohrdurchmessern" alle einzubauenden Teile berechnet werden. Hierzu stellen die Hersteller entsprechende Tabellen und Diagramme zur Verfügung.
Die in vielen Tabellen angegebene
Kenngrösse R (
Rohrreibungsbeiwert in Pa/m) ist
für runde Rohre gültig. Die Errechnung des gleichwertigen, hydraulischen oder äquivalenten Durchmessers dient als Grundlage zur Berechnung rechteckiger
Luftkanalformen.
Bei der (idealerweise) runden Form einer Lüftungsleitung errechnet sich der erforderliche
Durchmesser bei gegebenem Volumenstrom und Strömungsgeschwindigkeit wie folgt:
V = Volmenstrom - m³/h w = Strömungsgeschwindigkeit - m/sec
Bei rechteckigen Lüftungskanälen ist gleiche Querschnittsfläche nicht gleichbedeutend mit gleichem Druckverlust. Er steigt mit der Erhöhung des Seitenverhältnisses an. Dieser
gleichwertige Querschnitt (d
gw) als Rechengrösse für den strömungstechnischen Vergleich errechnet sich nach folgender Formel:
a = Kanalbreite - m b = Kanalhöhe - m
Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Vergleich des Druckverlustes von
Rechteckkanälen zu Rundrohr bei gleichem Querschnitt:
Form des Lüftungskanals
Form des
Lüftungskanals | Fläche
Kanalquerschnitt A
[mm] | Durchmesser
gleichwertig
d gw [mm²] | Druckverlust
p
[%] |
rund | Ø
150 | 17.662 | 100 |
1 : 1 | 132 x
132 | ~17.662 | 118 |
1 : 2 | 188 x
94 | ~17.662 | 129 |
1 : 5 | 297 x
59 | ~17.662 | 171 |
Die in vielen Tabellen angegebene Kenngrösse R (Rohrreibungsbeiwert in Pa/m) ist für runde
Rohre gültig. Die Errechnung des
gleichwertigen,
hydraulischen oder
äquivalenten Durchmessers dient als Grundlage zur Berechnung rechteckiger
Luftkanalformen.
Da eine raumlufttechnische Anlage, wie eine Flüssigkeitsanlage, ein geschlossenes System ist, müssen alle zu belüftenden Räume in den
Abgleich einbezogen werden. Schon ein geöffnetes
Fenster in einem Raum macht die Einregulierung unmöglich, weil die Druckverhältenisse nicht stimmen. Auch die Räume sind ein Bestandteil der Anlage, quasi ein Stück Kanal bzw. Lüftungsleitung. Die
Luft geht immer den Weg des geringsten Widerstandes, also werden andere Räume aus dem Kreislauf ausgeschlossen.