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Autoren
OldBo
18.09.2020
Die DIN 1946-6:2019-12 "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung" wurde im Dezember 2019 überarbeitet und neu veröffentlicht. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-51 AA "Lüftung von Wohnungen" im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) erarbeitet. Sie ersetzt die Norm aus dem Jahre 2009.
Lüftungssysteme nach DIN 1946-6:2019-12
 Lüftungssysteme nach DIN 1946-6:2019-12

Die DIN 1946-6:2019-12 "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung" wurde im Dezember 2019 überarbeitet und neu veröffentlicht. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-51 AA "Lüftung von Wohnungen" im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) erarbeitet. Sie ersetzt die Norm aus dem Jahre 2009.

Die Norm gilt für die freie und für die ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und gleichartig genutzten Nutzungseinheiten (Dezentrale Wohnungslüftung). Diese müssen nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Dazu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnlichen Einrichtungen. Die Räume müssen in der Heizperiode und in Kellerräumen in Wohngebäuden ganzjährig belüftet werden.
Diese Norm legt die Anforderungen an die Planung, die Ausführung und Inbetriebnahme, den Betrieb und die Instandhaltung der notwendigen Lüftungs-Komponenten und -Geräte für Einrichtungen zur freien Lüftung und für ventilatorgestützte Lüftungssysteme fest. Außerdem muss die nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz, unter Berücksichtigung bauphysikalischer, lüftungstechnischer, hygienischer und energetischer Gesichtspunkte beachtet werden.

Die DIN 1946-6:2009-05 hatte die Lüftungssysteme in freie und ventilatorgestützte Lüftungssysteme unterteilt. Die Kombination untereinander war dort nicht genau beschrieben und auf der Europaebene werden mit der Ecodesign-Richtlinie auch Anforderungen an Geräte zur Wohnungslüftung gestellt. Deshalb war eine Überarbeitung der Norm notwendig. Gleichzeitig wurde die Norm übersichtlicher strukturiert.

Die Abschnitte 4, 5 und 6 gelten für alle Systeme. Abschnitt 7 fasst die Anforderungen an freie Wohnungslüftungssysteme zusammen, der Abschnitt 8 die für ventilatorgestützte Wohnungslüftungssysteme. Zusätzlich wurde ein Abschnitt 9 für die Kombination von freien und ventilatorgestützten Wohnungslüftungssystemen in einer Nutzungseinheit aufgenommen.

Das Lüftungskonzept (Abschnitt 4 bis 5) gilt für neue Gebäude und für Bestandsgebäude mit lüftungstechnisch relevanten Veränderungen. Ist die Lüftung zum Feuchteschutz nicht gegeben, oder sind zusätzliche Anforderungen (z. B. Schallschutz, Hygiene, Luftqualität) zu berücksichtigen, dann werden geeignete lüftungstechnische Maßnahmen nach Abschnitt 7 bis 9 vorgeschlagen.

In den Abschnitten 6 bis 9  sind die Anforderungen an freie Lüftungssysteme (Querlüftung, Schachtlüftung), ventilatorgestützte Lüftungssysteme und kombinierte Lüftungssysteme im Hinblick auf die Einhaltung der notwendigen Innenraumluftqualität jeweils mit Sicherstellung des Feuchteschutzes. Die Infiltrationsberechnung wurde an den Stand der Technik angepasst und in der Darstellung vereinfacht. Die Anforderungen an die hygienische Ausführung von Wohnungslüftungssystemen wurden in Zusammenarbeit mit dem VDI mit der VDI 6022 abgeglichen, sodass nun in beiden Regeln gleichlautende Hygieneanforderungen gestellt werden.
Die Beiblättern 3 und 4 zur DIN 1946-6 regeln den Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen bzw. Lüftungsgeräten. Die entsprechenden Unterabschnitte wurden angepasst. Die Kennzeichnung von Wohnungslüftungssystemen wurde gestrichen.

Nicht Gegenstand dieser Norm ist die Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz über manuelles Fensteröffnen. Manuelles Fensteröffnen wird berücksichtigt, um nicht geplante Lüftungsstufen zu ermöglichen. Diese Norm behandelt nicht die Luftbehandlungsarten aktives Kühlen sowie aktives Be- und Entfeuchten.

Die Planungsempfehlungen dieser Norm gelten für schadstoffarme Nutzungseinheiten. Übermäßige Schadstoffbelastungen aus dem Gebäude und aus der Umgebung des Gebäudes erfordern gegebenenfalls darüber hinausgehende Maßnahmen. Für die Lüftung von fensterlosen Räumen gelten darüber hinaus die Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen und DIN 18017-3 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren".

Gegenüber DIN 1946-6:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Inhalt den vorliegenden Europäischen Normen und Verordnungen angepasst;
Strukturierung der Abschnitte in Lüftungskonzept (Abschnitt 4, Abschnitt 5) und Festlegung der Außenluftvolumenströme (Abschnitt 6), freie Lüftung (Abschnitt 7), ventilatorgestützte Lüftung (Abschnitt 8);
Aufnahme eines Abschnittes zu kombinierten Lüftungssystemen (Abschnitt 9);
Berechnung des Außenluftvolumenstromes durch In- und Exfiltration dem Stand der Technik angepasst;
Abgleich der Anforderungen an die Hygiene von Wohnungslüftungssystemen mit VDI 6022;
Unterabschnitt zum Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen bzw. -geräten dem Stand der Technik angepasst;
Streichung der Unterabschnitte zur Kennzeichnung von Wohnungslüftungssystemen;
Aufnahme eines informativen Anhangs zur Kellerlüftung.

DIN 18017-3:2020-05 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren

Auch die DIN 18017-3:2020-05 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren" wurde im Zuge der neuen DIN 1946-6 überarbeitet und veröffentlicht. Im Fokus steht der Abgleich der Infiltration mit der neuen Fassung der DIN 1946-6 aus 2019 sowie die Reduzierung des maximalen Abluftvolumenstroms von 60 m³/h auf 40 m³/h im fensterlosen Bad bei einer intelligenten Bedarfsführung mittels Raumluftsensor.

Die DIN 18017-3-9-2009 regelt die Entlüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster (innenliegende Sanitärräume) durch Ventilatoren. Auch andere Funktionsräume innerhalb von Wohnungen (z. B. Abstellräume oder Küchen mit Fenstern) können nach dieser Norm entlüftet werden.
Der planmäßige Abluftvolumenstrom von 40 m³/h für innenliegende Bäder (für Toilettenräume ist generell eine Halbierung aller auch im Folgenden genannten Werte zulässig) orientiert sich an den in DIN 1946-6 zur Anlagenbemessung genannten Werten. Bei ganztägigem, durchgehendem Betrieb dürfen die genannten Werte in Zeiten geringen Luftbedarfs, jedoch nicht mehr als 12 Stunden pro Tag, um die Hälfte reduziert werden. Mit bedarfsgeführten Abluftanlagen muss ein Abluftvolumenstrom von 60 m³/h realisierbar sein. Dieser darf allerdings in Zeiten geringen Luftbedarfs dauerhaft auf mindestens 15 m³/h abgesenkt werden oder im regelmäßigen Intervallbetrieb im Tagesmittel 15 m³/h nicht unterschreiten (maximale Abschaltdauer 1 Stunde) oder in Zeiten geringen Luftbedarfs bei normaler Nutzung und gutem Wärmeschutz (mindestens WSchVO 1995) auf 0 m³/h reduziert werden, wenn nach dem Abschalten noch ein Luftvolumen von 15 m³ abgeführt wird.

Die Anforderungen dieser baurechtlich verbindlichen Norm zur ventilatorgestützten Entlüftung sind durch die parallele Aktualisierung der Normen in der Regel gut vereinbar mit den Anforderungen an eine vollwertige Wohnungslüftung nach DIN 1946-6. Zu beachten ist allerdings, dass eine luftdichte Ausführung der Gebäudehülle entsprechend den Anforderungen der EnEV oder gar weiter gehender Anforderungen wie an das Passivhaus, nach DIN 18017-3 bzw. DIN 1946-6 eine sorgfältige Planung der Luftnachströmung und damit der Dimensionierung von Außenluft- und Überströmdurchlässen erfordert.

Die DIN 18017-3:2020-05 gilt für Entlüftungsanlagen mit Ventilatoren zur Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster in Wohnungen und in ähnlichen Aufenthaltsbereichen (z. B. Wohneinheiten in Hotels, andere Räume innerhalb von Wohnungen [z. B. Küchen oder Bäder mit Fenster, Kochnischen, Abstellräume]) können ebenfalls über Anlagen nach dieser Norm entlüftet werden. Die Norm setzt voraus, dass ein dem Abluftvolumenstrom ausreichend Außenluftstrom über Undichtheiten in der Gebäudehülle und evtl vorhandenen Außenbauteil-Luftdurchlässen, vom Freien über die Wohn- und Aufenthaltsräume bzw. über eine Zuluftleitung direkt in die Ablufträume nachströmen kann.

Die Norm gilt nicht für Entlüftungsanlagen mit denen mehr als die doppelten, planmäßigen Mindest-Abluftvolumenströme gefördert werden. Die Lüftung von fensterlosen Küchen ist nicht Gegenstand der Norm. Für die Lüftung von Küchen ohne Fenster sind die Forderungen der Bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen zu beachten. Die vorliegende Neuausgabe berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen, vor allem in Bezug auf die Überarbeitung der DIN 1946-6:2019-12. Die Nachströmung der Außenluft vom Freien in die Wohn- und Aufenthaltsräume wurde dem heute gegebenen Stand an die Dichtheit der Gebäudehülle angepasst. Dazu wurde das in DIN 1946-6 beschriebene Verfahren zugrunde gelegt. Es wurde ein Anhang C mit Visualisierungen der Mindest-Abluftvolumenströme aufgenommen.

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Madman83 schrieb: Hallo zusammen, ich beschäftige mich aktuell mit der Beschaffung...
WestWoods schrieb: Wie in einem anderen Thread beschrieben (https://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/2909Erfahrungsbericht-Stiebel-Eltron-WPL-A-07-2-Plus-HK-230-in-DI)...
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