Die
Erdverlegung von
Rohrleitungen (Ver- und
Entsorgungsleitung, Schutz- und Mantelrohre, Leitungskanäle und begehbare Leitungstunnel) kann in der
offenen Bauweise ausgeführt werden. Dabei wird ein
Graben (Rohrleitungsgraben) ausgehoben oder das
Fräs- / Pflugverfahren (das
einfache Pflugverfahren wird auch der
grabenlosen Bauweise zugeordnet).eingesetzt, um die Rohrleitungen in richtiger Tiefe zu verlegen.
Der Graben kann mit Hilfe eines
Grabenverbaus oder
im Schutz einer
Böschung hergestellt werden. Die
Tiefe und
Breite des
Grabens richtet sich danach, wie viel Platz für das Bauvorhaben vorhanden ist bzw. vorhanden sein muss und welcher Baugrund vorhanden ist.
Nicht geböschte und
nicht verbaute Gräben dürfen in Deutschland nur bis in eine
Tiefe von
1,25 m verbaut werden. Bei
tieferen Gräben die
Vorschriften der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eingehalten werden, weil die Grabenwände einbrechen können und Sach- und Personenschäden auftreten können. Die
ausgehobenen Gräben werden nach dem Verlegen der Leitungen
wieder verfüllt und der
Boden verdichtet.
Zunehmend werden im Rohrleitungsbau (Ver- und Entsorgungsleitung, Schutz- und Mantelrohre, Leitungskanäle, Düker und begehbare Leitungstunnel) Verfahren einer geschlossener Bauweise eingesetzt. Die grabenlosen Verfahren zur Rohrverlegung unterscheiden sich in der Art und Weise des Bodenabbaus (Verdrängung oder Entnahme), Steuerbarkeit, der möglichen Verlegelängen und Rohrdurchmesser, des Einsatzes von Bohrspülung (Luft- oder Flüssigkeitsspülung), der Anzahl der Arbeitsschritte (Pilotbohrung, Aufweiten, Einziehen).
Verfahren
- Fräs-/Pflugverfahren - Bodenverdrängungsverfahren mit ungesteuerten Erdraketen - Dynamische Rammverfahren mit ungesteuerten Rammen - Horizontal-Spülbohrverfahren mit Schlagunterstützung - Press-Bohr-Verfahren - Grabenloser Kabelaustausch