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Widerrufsrecht und Belehrungspflichten - Handwerk

Autoren
OldBo
18.06.2016
Seit dem 13. Juni 2014 ist die neue Verbraucherrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese Richtlinie befasst sich mit dem Widerrufsrecht und Belehrungspflichten im Handel, bei Dienstleistungen und im Internetgeschäft.
Hier gibt es für die Handwerker einige wesentliche Änderungen.
Seit dem 13. Juni 2014 ist die neue Verbraucherrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese Richtlinie befasst sich mit dem Widerrufsrecht und  Belehrungspflichten im Handel, bei Dienstleistungen und im Internetgeschäft.

Auf der einen Seite soll sie den Verbraucher besser schützen und auf der anderen Seiten führen die Verschärfungen für den Handwerker bei Dienstleistungen zu erheblichen Problemen. Vertragsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräume zwischen Kunden und Handwerkern werden komplizierter.

So sollte z. B. ein Handwerker verbindliche Verträge nur in den eigenen Geschäftsräumen abschließen, denn bei außerhalb der Geschäftsräume des Handwerks geschlossene Verträge droht eine Widerrufsmöglichkeit durch den Kunden. Deshalb sollten Handwerker ihren Aufklärungspflichten z. B. durch Schulung der Mitarbeiter und auf ihrer Internetseite nachkommen.

Aber die Verbraucherrechterichtlinie sieht auch Ausnahmen vor, die das Widerrufsrecht ausgeschließen. Dazu gehören speziell für den Kunden hergestellte Gegenstände (z. B. Einbauschränke, Möbel) und dringende Reparaturen und Instandhaltungen (Notdienste). Der Handwerker muss seinen Kunden schriftlich auf diese Tatsache hinweisen. Bei diesen Arbeiten dürfen aber keine neuen Bauteile, die nicht zu der Reparatur gehören, installiert werden. Hier müsste der ausführende Monteur Informations- und Belehrungspflichten nachkommen, die er sicherlich nicht leisten kann.

Wenn der Kunde eine sofortige Ausführung verlangt, dann muss er ausdrücklich (schriftlich) auf sein Widerrufsrecht verzichten und darüber belehrt werden, dass der Handwerker Wertersatz verlangen kann, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen sollte.

Die Gefahr, dass Kunden die neuen Regeln für sich nutzen, ist nicht auszuschließen, deshalb sollten sich die Handwerker an die zuständige Handwerkskammer oder die Fachverbände im Bau- und Ausbaugewerk wenden.

Die relevanten Änderungen stehen in Artikel 246a EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche) und §312g BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch).

Alle Angaben ohne Gewähr!
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern, steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung (Beispiel)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Gardinger Heizungsbau,
Mustermann, Dorfstraße 1, 25836 Garding, Telefon: 048621234567, E-Mail: Mustermann@e-mail) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende Widerrufsbelehrung

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