Seit dem
13. Juni 2014 ist die neue
Verbraucherrichtlinie der
Europäischen Union in Kraft getreten. Diese
Richtlinie befasst sich mit dem
Widerrufsrecht und
Belehrungspflichten im
Handel, bei
Dienstleistungen und im
Internetgeschäft.
Auf der einen Seite soll sie den
Verbraucher besser schützen und auf der anderen Seiten führen die
Verschärfungen für den
Handwerker bei
Dienstleistungen zu erheblichen
Problemen.
Vertragsabschlüsse außerhalb der
Geschäftsräume zwischen Kunden und Handwerkern werden komplizierter.
So sollte z. B. ein Handwerker
verbindliche Verträge nur in den
eigenen Geschäftsräumen abschließen, denn bei
außerhalb der
Geschäftsräume des
Handwerks geschlossene Verträge droht eine
Widerrufsmöglichkeit durch den
Kunden. Deshalb sollten Handwerker ihren
Aufklärungspflichten z. B. durch
Schulung der
Mitarbeiter und auf ihrer
Internetseite nachkommen.
Aber die
Verbraucherrechterichtlinie sieht auch
Ausnahmen vor, die das Widerrufsrecht ausgeschließen. Dazu gehören
speziell für den Kunden
hergestellte Gegenstände (z. B. Einbauschränke, Möbel) und
dringende Reparaturen und
Instandhaltungen (Notdienste). Der Handwerker muss seinen Kunden
schriftlich auf diese Tatsache
hinweisen. Bei diesen Arbeiten dürfen aber keine neuen Bauteile, die nicht zu der Reparatur gehören, installiert werden. Hier müsste der ausführende
Monteur Informations- und
Belehrungspflichten nachkommen, die er sicherlich nicht leisten kann.
Wenn der
Kunde eine
sofortige Ausführung verlangt, dann muss er
ausdrücklich (schriftlich) auf sein
Widerrufsrecht verzichten und darüber
belehrt werden, dass der Handwerker
Wertersatz verlangen kann, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen sollte.
Die Gefahr, dass
Kunden die neuen Regeln
für sich nutzen, ist nicht auszuschließen, deshalb sollten sich die Handwerker an die zuständige
Handwerkskammer oder die Fachverbände im Bau- und Ausbaugewerk wenden.
Die relevanten Änderungen stehen in Artikel 246a EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche) und §312g BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch).
Alle Angaben ohne Gewähr! Verbrauchern, steht ein
Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede
natürliche Person ist, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer
gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsbelehrung (Beispiel)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Gardinger Heizungsbau,
Mustermann, Dorfstraße 1, 25836 Garding, Telefon: 048621234567, E-Mail: Mustermann@e-mail) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende Widerrufsbelehrung