Grundsätzlich ist in verzweigten Zirkulationssystemen ein hydraulischer Abgleich und somit auch ein thermischer Abgleich der einzelnen Stränge untereinander vorzusehen (DIN 1988-300 und DVGW-Arbeitsblatt W 551 und W 553 "Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen").
Die meisten Zirkulationsleitungen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, vor allen Dingen kleine Anlagen, sind hydraulisch und thermisch nicht abgeglichen. Um in der gesamten Warmwasserinstallation den geforderten maximalen Termperaturabfall am Eintritt der Zirkulationsleitung in den Warmwasserwärmer sicherzustellen, sollte ein eingebautes Regelventil (z. B. Aquastrom T plus) gleichzeitig in den Zirkulationssträngen den Volumenstrom über den Thermostat selbsttätig so eingestellt werden, dass sich auch für den ungünstigsten Strang die notwendige Wassertemperatur 4 K unter der eingestellten Versorgungstemperatur ergibt. Temperatur und Basisvolumenstrom können am Ventil voreingestellt werden.
Auch hierzu werden Strangregulierventile verwendet. Die Berechnung der Zirkulation nach W 553 und zum hydraulischen Abgleich (Anlagenkennlinie) bilden die Grundlage für die Auswahl einer geeigneten Zirkulationspumpe (Pumpenkennlinie), weshalb hierauf in keinem Fall verzichtet werden kann!
Die meisten Zirkulationsleitungen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, vor allen Dingen kleine Anlagen, sind hydraulisch und thermisch nicht abgeglichen. Der Grund liegt wohl darin, dass der Sinn der Abgleiche nicht bekannt ist.
Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Veränderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.