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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Autoren
OldBo
30.03.2018
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte vor dem Beginn der ersten Bauarbeiten abgeschlossen werden, denn der Bauherr ist für die Sicherheit auf der Baustelle bzw. Grundstück verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten und die Verkehrssicherungspflicht an diese delegiert wurde.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte vor dem Beginn der ersten Bauarbeiten abgeschlossen werden, denn der Bauherr ist für die Sicherheit auf der Baustelle bzw. Grundstück verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten und die Verkehrssicherungspflicht an diese delegiert wurde. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Die Versicherung tritt ein, wenn dritte Personen (z. B. Freunde, die auf der Baustelle mithelfen) oder deren Besitz durch das Bauvorhaben oder auf der Baustelle zu Schaden kommen. Die Versicherung endet mit der Bauübergabe.
Es gibt viele Risiken an die man überhaupt nicht denkt. So können z. B. spielende Kinder in die Baugrube fallen, herabfallende Teile verletzen Passanten und beschädigen parkende Autos oder das Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen.
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