Eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte vor dem Beginn der
ersten Bauarbeiten abgeschlossen werden, denn der
Bauherr ist für die
Sicherheit auf der
Baustelle bzw.
Grundstück verantwortlich, selbst wenn
Fremdfirmen das
Eigenheim errichten und die
Verkehrssicherungspflicht an diese delegiert wurde. Der
Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Die Versicherung tritt ein, wenn
dritte Personen (z. B. Freunde, die auf der Baustelle mithelfen) oder
deren Besitz durch das Bauvorhaben oder auf der Baustelle
zu Schaden kommen. Die Versicherung
endet mit der
Bauübergabe.
Es gibt viele
Risiken an die man überhaupt
nicht denkt. So können z. B. spielende Kinder in die Baugrube fallen, herabfallende Teile verletzen Passanten und beschädigen parkende Autos oder das
Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen.