Die VarioHeat ist eine Warmluftheizung für den Umluftbetrieb zum schnellen Aufheizen von Campingfahrzeugen.
Truma VarioHeat Quelle: Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Die VarioHeat ist eine Warmluftheizung für den Umluftbetrieb zum schnellen Aufheizen von Campingfahrzeugen. Der Brenner arbeitet gebläseunterstützt, dadurch ist eine einwandfreie Funktion auch während der Fahrt sichergestellt. Das Gerät wählt automatisch die benötigte Leistungsstufe entsprechend der Temperaturdifferenz zwischen der am Bedienteil eingestellten und gegenwärtigen Raumtemperatur. Zusätzlich stehen eine Boostfunktion, zum schnellen Aufheizen und eine Nightfunktion für einen geräuscharmen Betrieb zur Verfügung. Die verschiedene Ventilationsstufen ermöglichen einen heizungsfreien Umluftbetrieb. Mit dem digitalen Bedienteil können weitere Funktionen (Zeitschaltuhr, Truma Klimasystem) angewählt werden.
Das Gerät startet immer in der Kleinststellung. Reicht diese nicht aus um die gewünschte Temperatur im Fahrzeug zu erreichen, schaltet das Gerät nach ca. 5 Minuten in eine höhere Leistungsstufe.

Zur Zeit gehört der Einbau von
Wohnwagenheizungen in Häusern
nicht zur
bestimmungsgemäßen Verwendung.
Bestimmungsgemäße Verwendung - (Beispiel - Gasgerät)
Das Gerät ist ausschließlich zum Einbau und Betrieb in "Wohnanhängern" (Caravans) und "Bauwagen" der Fahrzeugklasse O, "Wohnmobilen" (Motorcaravans) der Fahrzeugklasse M1, Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N1 und N2, und "Mobilheimen" zugelassen, wenn die Installation der Gasanlage nach EN 1949 durchgeführt ist. Nationale Vorschriften und Regelungen zum Betrieb und Prüfungen von Gasinstallationen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 607) müssen beachtet werden.
– Das Gerät darf ausschließlich zum Zwecke der Erwärmung des Fahrzeuginnenraums verwendet werden.
– Zum Betrieb des Gerätes während der Fahrt müssen Einrichtungen vorhanden sein um ein unkontrolliertes Austreten von Flüssiggas bei einem Unfall zu verhindern (entsprechend der UN-ECE Regelung 122).
– Bei gewerblicher Anwendung des Gerätes hat der Betreiber für die Einhaltung besonderer gesetzlichen und versicherungsrechtlicher Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes Sorge zu tragen (in Deutschland z. B. DGUV Vorschriften).
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Alle anderen Anwendungen, die nicht unter bestimmungsgemäßer Verwendung aufgeführt sind, sind unzulässig und daher verboten. Dies gilt z. B. für Einbau und Betrieb in:– Kraftomnibussen der Fahrzeugklasse M2 und M3,
– Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3,
– Booten und anderen Wasserfahrzeugen,
– Jagd-/Forsthütten, Wochenendhäusern oder Vorzelten.
– der Einbau in Anhängern und Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter ist verboten.
– Defekte Geräte dürfen nicht verwendet werden.
– Geräte die entgegen den Gebrauchs- und Einbauanweisungen installiert oder genutzt werden, dürfen nicht verwendet werden.