Heißarbeiten (Feuerarbeiten) sind Tätigkeiten (z. B. Schweißen, Schneidarbeiten, Löten, Ausbrennen, Auftauen, Trennschleifen, Arbeiten mit Heißluftgeräten), bei denen ein offenes Feuer, hohe Wärme, ein Lichtbogen eingesetzt werden oder ein Funkenflug entsteht, um Teile miteinander zu verbinden oder zu trennen oder um Hilfsstoffe verarbeitungsfähig zu machen (z. B. Bitumen, Teer). Aber auch Arbeiten mit nicht ex-geschützten Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen oder mit funkenerzeugenden Arbeitsmitteln gehören in den Bereich der Heißarbeiten. Auch weitere Arbeitsschritte können je nach Risiko zu den Heißarbeiten gezählt werden. Diese sind dann in der betriebsspezifischen Brandschutzordnung näher festgelegt.
Ein Heißarbeiten-Genehmigungsschein oder Erlaubnisschein wird oft von dem Auftraggeber gefordert, wenn Arbeiten in besonders gefährdeten Bereichen (z. B. Lagerräume, Silos) Heißarbeiten durchgeführt werden. Hier besteht aufgrund der hohen Temperaturen immer eine erhöhte Brandgefahr. Neben den hohen Temperaturen kann unter anderem auch Funkenflug einen Brand verursachen. Besonders gefährlich sind Schwelbrände (z. B. reetgedeckte Häuser, Bauernhöfe, bewohnte Altbauten mit Blindböden [Fehlboden]), weil bei denen erst nach Stunden ein Feuer ausbrechen kann.
Grundlage ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik, die besagt, dass vor Aufnahme von Feuer- und Heißarbeiten die ausführende Fachkraft eine Freigabe (Feuererlaubnisschein bzw. Freigabeschein) durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten erhalten muss.