Die 4-Tage-Woche steht an erster Stelle der Angebote an neue Mitarbeiter der Generation Z. Mehr Freizeit am Stück für die Mitarbeiter, längere Servicezeiten für die Kunden und ein starkes Alleinstellungsmerkmal für den Betrieb bieten dieses Modell geradezu an. Und das lockt nicht nur in der SHK-Branche so dringend benötigten Fachkräften, sondern auch neue Kunden an.
Die 4-Tage-Woche ist nicht für jede Branche umsetzbar. Sie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen die Produktivität und Zufriedenheit steigern. Generell ist es sinnvoll, die Ausgangslage genau zu analysieren und dann in einer Testphase feststellen, ob alle Kollegen mit der 4-Tage-Woche produktiver arbeiten können und zufrieden sind.
Entscheidungen über die Arbeitszeitgestaltung überlässt das Grundgesetz den Tarifvertrags- und den jeweiligen Arbeitsvertragsparteien. Zunächst müssen die Handwerksbetriebe prüfen, ob tarifvertragliche Regelungen eine solche Vereinbarung nicht zulassen. Da Tarifverträge meist auch auf Arbeitnehmer angewendet werden, die nicht Mitglied der Gewerkschaft sind, sollten diese in jedem Fall vorher überprüft werden, wenn eine Vier-Tage-Woche vereinbart werden soll.
Mögliche Modelle (z.B. Montag-Donnerstag, Dienstag-Freitag):
• Vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit und angepasstem Lohn.
•.Vier Tage arbeiten bei reduzierter Wochenarbeitszeit, aber gleichbleibendem Lohn.
• Vier Tage arbeiten bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit.
Das Arbeitszeitgesetz regelt de Arbeitszeiten. Hier steht der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Vordergrund. Es wird die maximale tägliche Arbeitszeit fixiert und auch die Pausen und Ruhezeiten festlegt. Außerdem schafft das Arbeitszeitgesetz die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten.
• Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Werktag verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden. Bei einer Vier-Tage-Woche ist eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden also problemlos möglich.
• Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über 10 Stunden täglich zugelassen werden. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn in die Arbeitszeit eine Arbeitsbereitschaft oder ein Bereitschaftsdienst fällt.
• Ausgenommen sind Schwangere und Jugendliche, da deren tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht übersteigen darf.
Auch bei Auszubildende ist eine Vier-Tage-Woche möglich. Volljährige Azubis dürfen maximal 10 Stunden täglich arbeiten und bei strikter Einhaltung einer Vier-Tage-Woche sind es maximal 40 Stunden wöchentlich. Bei Jugendlichen darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht übersteigen.
Und jetzt kommen die ersten Fachbetriebe auf die Idee, eine 3-Tage-Woche anzubieten.
Ein Beispiel ist die Firma Ruf & Keller Metallbautechnik. Der Geschäftsführer Markus Ruf sieht das als radikalen Weg, der mit Sicherheit Diskussionen auslöst. Sein neues Arbeitszeitmodell sieht 30 Stunden Arbeit in der Woche, verteilt auf drei Tage und bei vollem Lohnausgleich vor. Der Hintergrund ist, dass die Firma zwar neue Ingenieure bekommt, aber keine Metallbauer-Gesellen.
Mit dem Modell sollen in der Produktionshalle insgesamt 60 Stunden gearbeitet werden. Zwei Schichten übernehmen im Wechsel jeweils drei Tage. Bei nur drei langen Arbeitstagen und einem zusätzlichen Erholungstag bleibt viel mehr Zeit für die Familie. Jede zweite Woche sind im neuen Modell sieben Tage am Stück frei. Natürlich müssen die rechtlichen Urlaubsansprüche, Pausenzeiten und Mehrarbeit im Vorfeld geklärt sein.
Dieses Modell ist natürlich ein Sonderfall, denn auf der Baustelle ist es schwer umsetzbar. Aber es kann ein Umdenken anstoßen. Da der Ingenieur mehr als der Geselle in der Produktion arbeitet, kann der Nachwuchs sehen, dass ein Studium nicht unbedingt notwendig ist.