Auf dem Weg zum Handwerksmeister sind eine Zwischenprüfung und eine Gesellenprüfung abzuschließen. In denen wird die berufliche Handlungsfähigkeit der Lehrlinge (Auszubildende) durch eine unabhängige Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) festgestellt. Auch erfahrenen Berufspraktiker haben die Chance, eine Gesellenprüfung über eine Externenprüfung und Umschulungsprüfung einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben.
Ein Handwerksberuf kann grundsätzlich mit jedem Schulabschluss durchgeführt werden. Für die meisten Berufe wird kein bestimmter Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem verlangen viele Unternehmen einen bestimmten Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur). Es sollten aber folgende Eigenschaften (Skills) vorhanden sein
- handwerkliches Geschick,
- technisches Verständnis
- Genauigkeit
- Pünktlichkeit
- Sorgfalt
- Kundenfreundlichkeit.
Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen durchgeführt, die von der zuständigen Handwerkskammer eingerichtet werden. Diese ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) die zuständigen Stelle für die Errichtung der Ausschüsse.
Zwischenprüfung
Gesellenprüfung
Meisterprüfung
Externenprüfung
Umschulungsprüfung
Fortbildungsprüfung
Prüfungsausschuss