Am 14.11.25 hat der VDE die neue Steckersolar Norm DIN VDE V 0126-95 VDE | V 0126-95:2025-12 “Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb” veröffentlicht. Für Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen, "Stecker-Solar-Gerät", "Plug-and-Play"-Photovoltaikanlage oder "Guerilla-PV-Anlage") gibt es erstmals Sicherheitsanforderungen, die zu erfüllen sind. In einer DIN-Norm sind höhere Leistungsgrenzen und vereinfachte Anschlussmöglichkeiten nun offiziell geregelt. Die DIN-Norm regelt erstmals Leistung und Installation von Balkonkraftwerken.
Die Bundesregierung hatte schon im Mai 2024 leistungsfähigere Balkonkraftwerke erlaubt. Doch die technischen Vorgaben basierten seither auf einer älteren DIN-Norm, die nur eine niedrigere 600-Watt-Leistungsgrenze und den speziellen Wieland-Anschluss durch Fachpersonal zuließ.
Die neue DIN-Norm des Verbandes der Elektrotechnik (VDE) stellt nun diese Anforderungen:
• Maximal 960 Watt Modulleistung sind insgesamt zulässig, wenn das Balkonkraftwerk mit einem sicheren Haushaltsstecker (mit Schutzkontaktstecker) ausgestattet ist.
• Maximal 2000 Watt Modulleistung sind insgesamt zulässig, wenn das Balkonkraftwerk mit speziellem Energiesteckvorrichtungsstecker (über Wieland-Anschluss) ausgestattet ist.
• Maximal 800 Watt Wechselrichterleistung bzw. Ausgangsleistung sind zulässig, wenn der Solarstrom vom Balkon ins eigene Hausnetz eingespeist wird.
• Über eine genormte Haushaltssteckdose (Schuko-Stecker) ist der Anschluss des Balkonkraftwerks zulässig, wenn dabei die elektrische Sicherheit gewährleistet ist.
• Als Schutzmechanismen gegen Rückstrom, Überspannung oder Netzfehler möglich sind modifizierte Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder interne Trennschalter.
Laien können Balkonkraftwerke in Zukunft auch ganz offiziell selbst zu Hause anbringen. An den bis zu 800 Watt, die laut EEG schon heute in das Hausnetz einspeisen dürfen, ändert sich nichts. Und die seit vergangenem Frühjahr geduldeten Schuko-Stecker sind jetzt normkonform
Das Regelwerk gilt nicht für den Betrieb in Kombination mit Stromspeichern. Dazu soll es gesonderte Vorschriften geben
Quelle: André Gieße, ADAC