Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf die durch eine Elektrofachkraft übertragenen Aufgaben ausführen. Das setzt voraus, dass sie über möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet, angelernt und über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Sie arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Das setzt aber nicht voraus, dass diese ständig dabei sein muss. Die Elektrofachkraft muss sich in regelmäßigen Zeitabschnitten (die Intervalle sind von der jeweilige Tätigkeit bzw. dem Gefährdungspotential abhängig) davon überzeugen, dass die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht ausgeführt werden, weil sie für die übertragenen Tätigkeiten verantwortlich ist. Hier setzt man voraus, dass sie auf dem Stand der Technik sind bzw. die elektrotechnischen Regeln (Vorschriften- und Normenwerk) sind und umfassende praktische Erfahrungen haben.
Einige Fort- und Weiterbildungseinrichtungen (z. B. TÜV, TAW) bieten Lehrgänge an, in dene die Teilnehmer die Qualifikation „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (Fachkunde nach DGUV Vorschrift 3 und VDE 0105-100:2015-10) erwerben können. Sie haben dann Zutritt zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten und können begrenzte Tätigkeiten vornehmen, so z. B. Reinigen der elektrischen Betriebsräume, Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, Durchführung von regelmäßigen Prüfungen an Elektrogeräten im Unternehmen. Die dazu erforderlichen theoretischen Kenntnisse und Hinweise auf besondere Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung werden in diesen Lehrgängen vermittelt.
Die Zielgruppe sind elektotechnische Laien (Meister, Schichtführer, Sicherheitsbeauftragte, Schlosser, Monteure, Instandhalter, Maschinenfahrer, Hausmeister) zu deren fachübergreifenden Tätigkeiten auch der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln gehört oder die abgeschlossene elektrische Betriebsstätten betreten müssen.
Lerninhalte
- Rechtliche Verantwortung von Unternehmern, Führungskräften und
elektrotechnisch unterwiesenen Personen hinsichtlich der
Arbeitssicherheit für das Betreten und Arbeiten in abgeschlossenen
elektrischen Anlagen und an Betriebsmitteln
- Bestellung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und BGV A3, DIN VDE 0105 100, Normen und Regeln der Technik
- Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3
- Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stroms
- Aufbau von Schaltanlagen und Schaltschränken
- Aufbau und Funktion wichtiger elektrotechnischer Betriebsmittel
- Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei elektrotechnischen UnfällenWirkung und Gefahren des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstungen
- Umgang mit Werkzeugen, Prüf- und Messgeräten
- Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Fehlern und Unfällen
- Prüfung/Erfolgskontrolle