Heizrohre aus
Kupfer lassen sich in blanker Ausführung nicht im
Estrich einbetten. Die temperaturbedingte Längenänderung – 0,017 mm / mK – ist erheblich größer als die des
Estrichs – 0,012 mm / mK –, so dass sie ummantelt werden müssen. Dazu werden Stegmäntel aus PVC nach Abb. 6.2 eingesetzt. Bei geraden Rohrlängen über 5m müssen an den Bögen zusätzliche Polsterstücke zur Aufnahme der Ausdehnung angeordnet werden (Abb. 6.3.).
Die Polsterstücke können z. B. aus Coropor 900 oder Tesa-Moll bestehen. Für
Fußbodenheizungsanlagen werden
Rohre der Abmessungen 12 x 0,8, 14 x 0,8, 15 x 0,8 und 18 x 0,9 verwendet. Sie werden in Ringen zu 25 m und 50 m im Festigkeitzustand F 22 geliefert und aus sauerstofffreiem
Kupfer (CU-DHP) nach
DIN EN 1057 hergestellt. Sie lassen sich ohne Überbeanspruchung leicht von der Rolle abwickeln und biegen; eine Gefährdung durch äußere Einflüsse wie Öle, Fette, UV-Strahlung, Reinigungs- und Entspannungsmittel ist nicht zu befürchten.
Die zulässigen Biegeradien sind in Tab. 6.1 zusammengestellt. Die Ummantelungen bestehen allgemein aus PVC. Sie schützen die
Kupferrohre gegen Verletzungen beim Baustellenbetrieb. Chemisch korrosive Angriffe – z. B. von in Baustoffen enthaltenen ammoniumhaltigen Proukten (
Spannungsrisskorrosion auslösend) – können ebensowenig dem Kupfer schaden wie Nässe in Feuchträumen. Zur Verbindung der
Rohre empfiehlt sich das flussmittelfreie
Kupfer-Phosphor-Lot CP 105 oder CP 203, nach
DIN EN 1044. Die Enden können entweder fittinglos durch Aufmuffen oder durch eine
Fittingmuffe (nach
DIN EN 1254) verbunden werden. Die abgemantelten
Rohrenden müssen mit temperaturbeständigem Coroplastband nachisoliert werden (Corotherm).
Kupferrohre sind absolut gasdicht; Sauerstoff kann nicht durch die Heizrohrwandung hindurch in die Anlage gelangen. Die vorgenannten
Rohre dürfen nicht für Sanitärinstallationen verwendet werden.