Der tragende Untergrund muss den statischen Anforderungen der Fußbodenkonstruktion und der vorgesehenen Verkehrslast genügen. Der tragende Untergrund muss in Bezug auf seine Höhenlage und die Ebenheit der Oberfläche der Ebenheitstoleranz der
DIN 18202, Toleranzen im Hochbau, Bauwerk, Zeile 2, entsprechen. Außerhalb der Toleranz liegende Flächen dürfen nicht mit körnigen, ungebundenen Schüttgütern ausgeglichen werden. Es sind nur gebundene Ausgleichsmassen zulässig. Soll die beheizte Fußbodenkonstruktion, z.B. in Duschen oder ähnlichem, ein wirksames Gefälle von mehr als 1,5 % erhalten, ist das Gefälle bereits im tragenden Untergrund herzustellen, um eine gleichmäßige Dicke des
Estrichs zu gewährleisten. Vorhandene Bewegungsfugen im tragenden Untergrund müssen eine gleichmäßige Breite haben, vollkantig sein, gradlinig und fluchtgerecht verlaufen. Der Untergrund muss vor der Verlegung der
Fußbodenheizung augenscheinlich erkennbar trocken sein. Rohrleitungen und Elektrokabel, die auf dem tragenden Untergrund verlegt sind, müssen befestigt sein. Zur Einhaltung der
Schallschutznorm kann es notwendig sein, zunächst durch eine Ausgleichsdämmung zwischen den
Rohren und Leitungen wieder eine ebene Fläche herzustellen, so dass eine vollflächige Auflage der anschließend zu verlegenden
Wärmetrittschalldämmschicht möglich ist. Die erforderliche Aufbauhöhe ist im Planungsstadium zu berücksichtigen (Forderung
DIN 18560 T. 2).