Jeder
Estrich enthält zum Zeitpunkt des Einbaues eine von der Art und Güte des
Estrichs abhängige Menge
Wasser. Ein Teil davon wird kristallin gebunden, der Rest muss vor Aufbringung der
Bodenbeläge, bis auf einen kleinen Restanteil (Ausgleichsfeuchte), herausgeheizt werden. Werden
Bodenbeläge ohne Aufheizung und Kontrolle der zulässigen Ausgleichsfeuchte eingebaut, so kann die eingeschlossene Feuchtigkeit je nach
Bodenbelag überhaupt nicht oder nur sehr langfristig über einen Zeitraum von Monaten und Jahren entweichen. Bei nichtbeheizten Fußbodenkonstruktionen ist eine erhöhte Restfeuchtigkeit in der Regel unkritisch, zumal sie über den gesamten
Estrichquerschnitt nahezu gleichmäßig verteilt ist. Erst wenn eine
Fußbodenheizung eingebaut ist und in Betrieb genommen wird, tritt eine Verschiebung der bislang gleichmäßig verteilten, eingeschlossenen Feuchtigkeit auf. Durch den Betrieb der
Fußbodenheizung wird der
Estrich jetzt im Bereich der
Rohre getrocknet, die ehemals dort vorhandene Feuchtigkeit wird verdrängt. Dadurch kommt es in anderen Bereichen, insbesondere unterhalb der
Bodenbeläge, zu einer Feuchtigkeitsansammlung, die eine Quellung der
Estrichoberseite bewirken kann. Als Folge der Schwindung im trockenen und der Quellung im nassen Bereich, können Verwölbungen der
Estrichfläche auftreten, die nicht zu beeinflussen sind. Dabei wird die Flächenmitte angehoben, die Ränder, insbesondere die Ecken, senken sich scheinbar ab. Bei extremen Verwölbungen kann es auch zu Schäden an keramischen
Bodenbelägen kommen. Die Aufheizmaßnahmen vor der Verlegung der Oberböden sollen dazu dienen, den Anteil der eingeschlossenen Feuchtigkeit soweit zu verringern, dass Verwölbungen von
Estrichflächen sich in zumutbaren Grenzen halten oder nicht mehr auftreten.