Im Jahre 1984 erschien ergänzende Hinweise zu den Merkblättern des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mit Ergänzungen zu den Merkblättern für zementgebundene
Estriche. In Bezug auf das Auf- und Abheizen ergibt sich eine Änderung, die dem nachfolgenden Text zu entnehmen ist:
„Auf- und Abheizen“
Entgegen den Feststellungen in den Merkblättern in dem Abschnitt 6 bzw. Abschnitt 8.5 sollte der Heizestrich vor dem Verlegen der Beläge mit der
Temperatur der vollen
Heizleistung gem.
DIN 4725 Teil 4 beansprucht werden. Dadurch wird rechtzeitig festgestellt, ob der
Estrich sich bei max.
Temperaturänderung schadensfrei ausdehnt bzw. verkürzt. Das Aufheizen erfolgt stufenweise mit täglicher Steigerung der
Vorlauftemperatur um ca. 5 °C. Die max.
Temperatur ist mindestens 3 Tage lang ohne
Nachtabsenkung beizubehalten. Das Abheizen muss in
Temperaturstufen von täglich max. 10 °C erfolgen. Während des Auf- und Abheizens ist der Raum zu be- und entlüften. Dabei sind Zugerscheinungen möglichst zu vermeiden. Über das erstmalige Aufheizen und die spätere Inbetriebnahme sollte vom
Auftraggeber ein Protokoll gefertigt werden, das den Beteiligten auszuhändigen ist und folgende Angaben enthalten soll:
- Aufheizdaten mit jeweiligen Vorlauftemperaturen,
- Erreichte max. Vorlauftemperatur,
- Abheizdaten mit jeweiligen Vorlauftemperaturen,
- Datum der Inbetriebnahme.