Der aufmerksame Leser wird sicher festgestellt haben, dass zwischen den Merkblättern und der
Fußbodenheizungsnorm
DIN 4725, jetzt
DIN EN 1264 Teil 4, Unterschiede in der Aufheizvorschrift bestehen. Das ist verständlich, weil in zwischen 20 Jahre vergangen sind und ein breites Spek trum an Erfahrungen eingebracht werden konnte. In den Fällen, wo die
Fußbodenheizungsanlage aus technischen Gründen zum Zeitpunkt der
Estricharbeiten nicht in Betrieb sein muss, ist darauf zu achten, dass zwischen dem Einregulieren der geringsten
Vorlauftemperatur und dem erstmaligen Hochheizen ein Zeitraum von mindestens drei Tagen liegt. Das ist deshalb notwendig, damit nicht unnötig hohe Spannungen im
Estrich entstehen. Die Schadens be ar beitung zeigt, dass Wölbspannungen und Risse beim erstmaligen Hochheizen dadurch entstanden, weil die Zeitspanne zwischen der geringsten
Vorlauftemperatur und dem Hochheizen zu schnell ablief. Insbesondere bei dichten
Estrichen mit höherer Festigkeit ist eine langsame, gleichmäßige Einregulierung der
Vorlauftemperatur und drei Tage Wartefrist bis zum Hochheizen besonders wichtig. Es kommt auch sicher nicht auf das letzte Grad bei der Auf- und Abheizung an, die Richtung sollte stimmen und ganz besonders die im
Estrich vorhandene Ausgleichsfeuchte beim Einbau der
Bodenbeläge. Unter Beachtung der vorgenannten Punkte werden Schäden an
Bodenbelägen und Verwölbungen von
Estrichflächen nahezu vermieden.