Ein
Wasser, das sich nicht am vorgesehenen Bestimmungsort befindet, nennt man
Fremdwasser. Es kann sich nach der
DIN 4045 um durch Undichtigkeit in die
Kanalisation eindringendes
Grundwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetet
Wasser oder einem
Schmutzwasserkanal durch, z.B. Abdeckungen von Kanalschächten, zufließendes
Oberflächenwasser handeln.
Unter dem Begriff "
Fremdwasser" werden auch alle die Wässer genannt, die nicht durch den häuslichen oder gewerblich-industriellen Gebrauch verunreinigt wurden.