Der Bau oder die Nachrüstung eines Gebäudes mit einer
Regenwasseranlage sind genehmigungs- oder anzeigepflichtig.
Folgende rechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten:
Baurecht
Dem zuständigen Bauamt ist bei Neubau oder Änderung einer Entwässerungsanlage ein Antrag oder eine Anzeigeeinzureichen.
Abwassersatzung/Wasserrecht Wasserrechtliche Genehmigungen – durch die untere
Wasserbehörde - sind in der Regel nicht erforderlich.
Trinkwasserversorgung
Beim Bau einer
Regenwasseranlage müssen, sofern ein Anschluß an die öffentliche
Trinkwasserversorgung besteht, die Bestimmungen des § 3 der "
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit
Wasser" (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 erfüllt werden.