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Autoren
OldBo
20.08.2022
Die Stundenverrechnungssätze in den einzelnen Handwerkszweigen können unterschiedlich sein, letztendlich ist aber das Schema der Kalkulation überall weitgehend gleich.
Der Stundenverrechnungssatz ist nicht gleich dem Stundenverdienst eines Handwerkers! Er setzt sich vielmehr aus den Lohnzusatzkosten, den Gemeinkosten, dem Stundenlohn und am Ende der Mehrwertsteuer zusammen.

Es gibt vermehrt Kunden, die versuchen, die aufgeschriebenen Arbeitszeiten nicht oder nur nach Reklamationen zu bezahlen.

Die Stundenverrechnungssätze in den einzelnen Handwerkszweigen können unterschiedlich sein, letztendlich ist aber das Schema der Kalkulation überall weitgehend gleich.

Der Stundenverrechnungssatz ist nicht gleich dem Stundenverdienst eines Handwerkers! Er setzt sich vielmehr aus den Lohnzusatzkosten, den Gemeinkosten, dem Stundenlohn und am Ende der Mehrwertsteuer zusammen.  

Auch kann der Verrechnungssatz für reine Lohnarbeiten erheblich höher sein, weil er nicht materialentlastet ist. Dies kommt dann zur Anwendung, wenn Wartungs- und Inspektionsarbeiten ausgeführt oder das Material vom Auftraggeber beigestellt werden (und sich der Auftragnehmer auf den Einbau einlässt).

Tarifliche Sozialaufwendungen

  • Urlaubsentgelt
  • Urlaubsgeld
  • Sonderzahlung (13. Monatsgehalt), Gratifikationen
  • Tarifliche Ausfalltage
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Vermögensbildung

Gesetzliche Sozialaufwendungen

  • Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung
  • Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld
  • Abgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Beitrag für die Berufsgenossenschaft
  • Gesetzliche Feiertage: Neujahr, Heilige Drei Könige (in bestimmten Gebieten), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam (in bestimmten Gebieten), Mariä Himmelfahrt (in bestimmten Gebieten), Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen (in bestimmten Gebieten), 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
  • Mutterschaftsurlaub u. a.

Betriebliche Gemeinkosten

  • Gehälter für Mitarbeiter in Büro, Arbeitsvorbereitung und Lager
  • Raumkosten
  • Heizung, Strom, Wasser, Gas
  • Betriebliche Steuern, z. B. Gewerbesteuer
  • Betriebliche Versicherungen, Beiträge, Gebühren
  • Werbung
  • Porto, Telefon, Internet
  • Büromaterial
  • Gebäude und Maschinen instandhalten
  • Kfz-Kosten, Reisekosten
  • Betriebliche, nicht direkt verrechenbare Zeiten
  • Steuer- und Rechtsberatungskosten
  • Zinsen für Kredite

Kalkulatorische Gemeinkosten

  • Unternehmerlohn
  • Verzinsung des Eigenkapitals
  • Kalkulatorische Abschreibung
  • Kalkulatorische Miete

Freiwillige Sozialaufwendungen

  • Familienbeihilfen
  • Fahrgeld, Essenszuschuss u. a.
  • Beiträge zur Altersvorsorge

19 Prozent gesetzliche Mehrwertsteuer


Berechnungsbeispiel
Berechnung - Stundenverrechnungssatz eines Kundendienstmonteurs (Beispiel)
 Berechnung - Stundenverrechnungssatz eines Kundendienstmonteurs (Beispiel)
Quelle: Bosy

Dieses Berechnungsbeispiel (Beispiel aus 2004 - aktuellen Lohn und Kosten eingeben) soll aufzeigen, warum dem Kunden ein solch hoher Stundenlohn in Rechnung gestellt werden muss. Es kann in der Praxis sehr wichtig werden, dem Kunden zu erklären, welche Hintergründe die hohen Verrechnungsätze haben.

Die Preise beziehen sich bei diesem Beispiel auf einen Monteur. Ein mitarbeitender Lehrling* kostet je nach Lehrjahr 45 bis 75 % des Verrechnungssatzes. Nach neueren Gerichtsurteilen ist die Abrechnung eines Lehrlings nur noch erlaubt, wenn er aktiv mitarbeitet. Dies führt immer mehr zu Streitigkeiten mit dem Kunden.

* Üblich sei ein prozentualer Anteil vom Stundenverrechnungssatz des Gesellen, wenn der Auszubildende tatkräftig und produktiv mitarbeitet. Das ist aber nicht gesetzlich geregelt.
Gestaffelt nach Ausbildungsjahren sind das:
bis zu 45 % im ersten Lehrjahr,
bis zu 55 % im zweiten Lehrjahr,
bis zu 65 % im dritten Lehrjahr,
bis zu 75 % im vierten Lehrjahr.

Aber auch die Mitarbeiter sollten sich über die hohen Verrechnungssätze im Klaren sein. So sollten sie bedenken, dass z. B. eine Tasse Kaffee und eine Zigarette (ca. 10 Minuten nicht arbeiten), die der Kunde ausgibt, etwa 7,00 € kostet.

Auch muss der Mitarbeiter verstehen, welche Kosten hinter dem Preis stehen. Es wäre geradezu frustrierend, wenn er meint, dass die Differenz zwischen seinem Stundenlohn und dem auf der Rechnung stehende Stundenlohn, der Gewinn der Firma wäre. In diesem Beispiel wäre der zu erwartende Gewinn ca. 4 % (ca. 1,61 €/Stunde). Einen Teil dieses Betrages wird benötigt, das Eigenkapital der Firma zu erhöhen.

Auch stelle ich die Frage gerne einmal in den Raum, warum die Stundenverrechnungssätze z. B. in einer Kfz-Werkstatt widerspruchslos bezahlt werden? Liegt es evtl. daran, dass dort meistens nur die Preise pro Arbeitseinheit angegeben werden? Umgerechnet auf die Stunde, kommt man dann schnell auf 90 bis 120 €.

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