Eine
Doppelumschaltarmatur (mit
Zwangsumschaltung) wird eingebaut, wenn aus einem von zwei Heizöllagerbehältern Öl durch eine
Ölpumpe gefördert und eine oder mehrere
Ölbrenner mit einer gemeinsamer Leitung versorgt werden. Sie wird nur in Zweistrangsystemen eingesetzt.
Die Armatur besteht aus
zwei Kugelhähnen, wobei die Bewegung der beiden Schaltkugeln mit einem an der gemeinsamen Schaltwelle befestigten Griff durchgeführt wird. Der Schaltweg beträgt 90°. Die Anschlüsse und die Durchflussrichtung sind durch eine fest auf dem Gehäuse angebrachte Beschriftung eindeutig gekennzeichnet. Eine spezielle Konstruktion der Armatur vermeidet einen Druckanstieg in der Rücklaufleitung bei allen möglichen Hebelstellungen. Dadurch werden Beschädigungen der Leitung und ein Druckanstieg in der Brennerpumpe (Zerstörung der Wellendichtung) verhindert.
Einbaubedingungen:
- die Tankrücklaufleitungen sind entsprechend der DIN 4755 so auszuführen, dass sie nicht als Heberleitungen wirken können
- der Einbau muss spannungsfrei in trockenen, leicht zugänglichen Innenräumen erfolgen
- zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes ist in den Saugleitungen ein Schmutzfänger einzubauen
- die Entlüftung beider Heizöllagerbehälter sollte über eine gemeinsame Leitung vorgenommen werden