Bei dem
Wärmecontracting (
Wärmelieferungsvertag) handelt es sich um einen Vertrag, in dem sich der
Lieferant (
Contractor) verpflichtet,
Wärme zu liefern und der
Abnehmer (Contracting-Nehmer) verpflichtet sich, die
Wärme abzunehmen und zu bezahlen.
Der Wärmelieferant erwirbt oder mietet einen Raum im Gebäude des Abnehmers und plant, installiert, betreibt und finanziert die Heizungsstation. In größeren Anlagen wird in einer Wohnsiedlung oder auf einem Werksgelände wird eine Heizzentrale -Blockheizkraftwerk (evtl. eine Mobilstation) aufgebaut.
In einem Vertrag übernimmt z. B. der Wärmelieferant die bestehende Wärmeversorgungsanlage im Rahmen einer Contractingdienstleistung. Dieser investiert in die Erneuerung, Erweiterung und Umrüstung der Anlagen und trägt die Kosten für die Demontage und Entsorgung der Altanlagen. Die Refinanzierung der Investition erfolgt durch das Contracting-Entgelt. Dieses setzt sich aus dem Grundpreis (Kapitalkosten, Betrieb, Wartung) und dem Arbeitspreis (Brennstoffkosten, Strom) zusammensetzt.
Der Contractor verpflichtet sich, nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, die Anlage wieder auszubauen. Er kann aber auch dem Abnehmer einen neuen Vertrag vorlegen oder die Anlage zum Kauf anbieten..
Leistungsbausteine einer Wärmelieferung
- Beratung
- Analyse
- Planung
- Abwicklung
- Finanzierung
- Montage
- Betrieb
- Demontage
Ein Vorteil dieser Art der Wärmeliefung ist, dass der Abnehmer die Wärme aus einer Anlage bekommt, die nach dem neuestem Stand der Technik erstellt und betrieben wird und er sich um nichts mehr kümmern muss.
Diese Art der Wärmelieferung setzt sich aufgrund der immer komplexer werdenden Techniken immer mehr durch. Ein Beispiel sind die Biogasanlagen, die Wärme im Überschuss produzieren und sie abgeben müssen. Aber auch die Stromerzeugung durch Blockheizkraftwerke (BHKW) müssen ihre Abwärme absetzen können.